BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Sonntag, 30. Juni 2024

Wärmeplanungsgesetz:
Gleiches Recht für alle Netze


[17.8.2023] BDEW, VKU und DVGW sehen im neuen Wärmeplanungsgesetz wichtige Impulse und Bedarf an weiteren Verbesserungen, insbesondere bei der Gleichstellung von Biomasse und Wasserstoff.

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Gesetzentwurf für das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Die Wärmeplanung ist für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und die Energieversorgungsunternehmen die zentrale Planungshilfe, um die Wärmewende effizient und effektiv umzusetzen. Sie setzt den Rahmen für die künftig verfügbaren Infrastrukturen, dem Rückgrat der zukünftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung. Es ist daher erfreulich, dass die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der gegenüber zuvor bekannt gewordenen Entwürfen einige entscheidende Verbesserungen enthält. Der nun vorliegende Entwurf stellt im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort dar.“
Positiv sei insbesondere, dass mit dem Wärmeplanungsgesetz nun eine Wärmewende für alle Kommunen vorangebracht werde. Die Möglichkeit für kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden, sei der richtige Schritt hin zu mehr Pragmatismus. Wichtig sei hierbei jedoch, dass es keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Kommunen bei der Förderung für die Wärmeplanung gibt.

Reduzierung des Zwischenziels

Richtig sei auch, dass das ursprünglich angedachte Zwischenziel von 50 Prozent erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetz auf 30 Prozent reduziert wurde. Dies mache die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme für die Fernwärmenetzbetreiber praktikabler, ohne das eigentliche Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2045 aus den Augen zu verlieren.
„Kritisch sehen wir, dass im Referentenentwurf weiterhin der Einsatz von Biomasse begrenzt wird. In Wärmenetzen mit einer Länge von 20 Kilometern bis 50 Kilometern auf maximal 25 Prozent und darüber hinaus auf maximal 15 Prozent. Regional verfügbare Biomasse kann in vielen Gebieten eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen. Gerade in bestimmten ländlichen Gebieten bietet sich ein Einsatz der verschiedenen Formen der Biomasse an“, so Andreae weiter. Zudem sollte die Dekarbonisierung der Wärmenetze stärker vom Staat gefördert werden, zum Beispiel über einer Erhöhung der Fördermittel im Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Die für das Jahr 2024 geplanten 800 Millionen Euro reichten bei weitem nicht aus.
Leider hätten sich auch die Fristen für die Vorlage einer Wärmeplanung im aktuellen Gesetzentwurf nun um ein halbes Jahr verkürzt. Für etliche Kommunen sei jeder Monat notwendig, damit die Wärmplanung sauber durchgeführt werden kann. Daher sollten die ursprünglichen Fristen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres beibehalten werden.

Überarbeiteter Vorschlag

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), erklärte: „Die Bundesregierung hat einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt, der aus VKU-Sicht zwar Änderungen aufgenommen hat, aber nach wie vor an mehreren Stellen angepasst werden muss, damit die Wärmewende vor Ort möglichst erfolgreich umgesetzt werden kann.
Den kommunalen Fernwärmenetzen kommen bei der Wärmewende eine überragende Bedeutung zu. Die ursprüngliche Idee war daher richtig, den Ausbau der Fernwärme zu beschleunigen und sie als im überragenden öffentlichen Interesse stehend bei Genehmigungen einzustufen. Es war zwar halbherzig, weil es mit naturschutzrechtlichen Ausnahmen verbunden war. Mit Unverständnis stellen wir fest, dass die Bundesregierung nun aber gänzlich zurückgerudert ist und die entsprechende Regelung komplett gestrichen hat. Damit wird eine einfache und effiziente Möglichkeit der Planungsbeschleunigung verschenkt.
Die nach wie vor in der Kabinettsfassung vorgesehenen pauschalen und starren Zwischenziele bei den Erzeugungsanteilen aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarerer Abwärme oder einer Kombination daraus (30 Prozent ab 2030 und 80 Prozent ab 2040) bei der Fernwärmeversorgung bewerten wir kritisch.“
Zu begrüßen sei, dass die Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze anrechenbar ist. Positiv ist zudem, dass so genannter blauer, türkiser oder oranger Wasserstoff unter bestimmten Bedingungen grünem Wasserstoff gleichgestellt werden sollen. Um die Wärmewende effizient zu erreichen, müssen alle klimaneutralen Gase nutzbar gemacht werden. Beides hatte der VKU seit langem gefordert.

Hohe Bedeutung für Wärmeplanung

Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), erklärt: „Gut ist, dass die Bundesregierung Wasserstoffnetzen und grünen Gasen eine hohe Bedeutung für die Wärmeplanung zuweist. Richtig ist auch, dass entgegen dem ersten Gesetzentwurf die Energieinfrastrukturbetreiber nun frühzeitig und fortlaufend eingebunden werden sollen.“
Unakzeptabel sei allerdings die strukturelle Benachteiligung sowohl von Wasserstoffnetzen als auch grünen Gasen selbst, wie Wasserstoff und Biomethan, gegenüber Strom- und Wärmenetzen. Diese gelte es umgehend zu beseitigen. Aus diesem Grund müssten die Gasnetzgebietstransformationspläne gleichberechtigt neben jenen für Wärmenetze verankert werden.
„Im nun folgenden parlamentarischen Prozess erwarten wir eine Kurskorrektur dahingehend, dass die strukturellen Benachteiligungen für Wasserstoffnetze und grüne Gase aufgehoben werden. Klar ist: Nur wenn sich die Infrastrukturen für eine strom- und gasbasierte Versorgung ergänzen, kann die Wärmewende in den knapp 11.000 Gemeinden in Deutschland gelingen“, so Höhler abschließend. (ur)

https://www.dvgw.de
https://www.bdew.de

Stichwörter: Politik, Wärmeplanungsgesetz, Wärmenetze, Gasnetze, Wasserstoff, Biomasse, DVGW, BDEW, VKU



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