BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Sonntag, 30. Juni 2024

Braunkohleverhandlungen:
Rechtssicherheit gegen Erneuerbare


[17.1.2020] Der Kohlegipfel hat Klarheit gebracht, so der VKU. Allerdings fordert der Verband eine Gleichbehandlung von Stein- und Braunkohle. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW hingegen sieht ein Nichterfüllen der Beschlüsse der Kohlekommission, die zu Lasten vor allem der Windkraft ginge.

Die Verhandlungen zu den Braunkohlekraftwerken am 15. Januar 2020 haben ein unterschiedliches Echo hervorgerufen. „Die langerwartete Einigung bei den Braunkohleverhandlungen ist eine gute Nachricht. Einvernehmen ist eine Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit und Wahrung der Eigentumsrechte beim Kohleausstieg“, sagt Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Dieses Kriterium habe die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” in ihrem Abschlussbericht deutlich hervorgehoben. Nachdem nun Klarheit für die Braunkohle bestehe, müsse die Bundesregierung kurzfristig auch die weiteren Elemente des Kohleausstiegsgesetzes vereinbaren. Dazu gehörten die Regelungen zur Entschädigung der Betreiber von Steinkohlekraftwerken, zur Umrüstung von Steinkohle- auf Gas-KWK-Anlagen, zum deutlichen Ausbau der KWK, zu den Abstandsbedingungen für den Ausbau der Windenergie an Land und zur Aufhebung des 52 GW-PV-Deckels. Mit dem Kohleausstiegsgesetz müsse der Weg freigemacht werden, um dringend notwendige Investitionen in die Modernisierung des Energiesystems und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den zukunftsfähigen Technologiebranchen auszulösen.
Entscheidend, so Wübbels, sei allerdings auch, dass für die Betreiber der Steinkohlekraftwerke die gleichen Maßstäbe wie für die Braunkohle gelten müssten. Aus Sicht der kommunalen Unternehmen hieße das entweder ein robustes Ausschreibungsdesign für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken, das angemessene Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber sicherstelle oder auch eine Verhandlungslösung mit den Kraftwerksbetreibern. Es wäre nicht nachvollziehbar, dass Braunkohlekraftwerke, die teilweise seit mehr als 50 Jahren Strom einspeisen, entschädigt werden, während hochmoderne Steinkohlekraftwerke mit viel geringeren CO2-Emissionen entschädigungslos vom Netz gehen sollen.

Klimaschutzziele werden verfehlt

Eine vollkommen gegenteilige Meinung dazu hat der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). „Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Eins-zu-eins-Umsetzung des Kohlekompromisses sind lange überfällig. Der jetzt vorgelegte Plan der Bundesregierung entspricht allerdings nicht den Vereinbarungen“, erklärt Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW und ehemaliges Mitglied der Kohlekommission. Bisher hätten Bundes- und Landesregierung vor allem Einschränkungen für die Windkraft erlassen und geplant. Diese Blockadepolitik gegen die Energiewende müsse endgültig aufgegeben werden. Statt Datteln IV anzuwerfen, müssten die abzuschaltenden Kraftwerke im Rheinland durch Wind und Sonne kompensiert werden.
„Mit diesem Ausstiegsplan werden die notwendigen Treibhausgasreduktionen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele verfehlt. Braunkohleverstromung wird im Jahr 2035 und darüber hinaus nicht mehr rentabel sein“, konstatiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Der Strommarkt werde durch die Effekte aus dem Europäischen Emissionshandel marktseitig dafür sorgen, dass der Ausstieg schneller erfolge. Die Politik gaukle den Arbeitnehmern in den betroffenen Regionen falsche Tatsachen vor. (ur)

https://www.vku.de
https://www.lee-nrw.de
https://www.bee-ev.de

Stichwörter: Politik, Kohleausstiegsgesetz, Braunkohle, VKU, LEE NRW



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