[19.1.2018] Damit der Ausbau der Windkraft in Deutschland auch in den nächsten Jahren stattfinden kann, will die baden-württembergische Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten. Die Ausschreibungsbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen geändert werden.
Mit einer Bundesratsinitiative will Baden-Württemberg die Ausschreibungsmodalitäten für Windenergieanlagen an Land im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern. Dies hat die Landesregierung am 16. Januar beschlossen. Ziel der Initiative ist es, die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bis Ende 2019 auszusetzen, heißt es in einer Pressemeldung. Alle Bieter, die an den Ausschreibungen teilnehmen wollen, müssten dann eine Genehmigung für ihr Projekt vorweisen.
Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt: „In der derzeitigen Ausgestaltung des EEG droht der Ausbau der Windkraft in ganz Deutschland insbesondere in den Jahren 2019/2020 dramatisch einzubrechen.“ Das EEG verfehle das gut gemeinte Ziel, die Akteursvielfalt zu wahren und Bürgerenergiegenossenschaften oder kleinere Energieakteure zu unterstützen. In der dritten Ausschreibungsrunde für Windanlagen an Land im Jahr 2017 seien fast alle Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften gegangen. Untersteller: „Die Ausnahme wurde somit zur Regel, die auch von vielen Bietern genutzt wurde, die nicht zu den klassischen und schutzwürdigen Bürgerenergiegenossenschaften gehören.“ Nun bestehe ein erhebliches Risiko, dass die bezuschlagten Projekte keine Genehmigung erhalten und somit nicht realisiert werden können. „Mit der von uns beabsichtigten Änderung des EEG erhalten die Windenergie- und Zulieferbranchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen“, gibt sich der Minister überzeugt.
(al)
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