[8.4.2024] Eine neue Transparenzplattform soll die Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen fördern und damit die Akzeptanz vor Ort erhöhen.
In Nordrhein-Westfalen ist jetzt eine Transparenzplattform gestartet. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mitteilt, ist die Plattform Teil des Bürgerenergiegesetzes NRW, das die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner an der Wertschöpfung durch Windenergievorhaben vorsieht. Ziel der Plattform sei, dass Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Vorhabenträger sich unkompliziert über die für sie passendste Beteiligungsmöglichkeit informieren können. Dazu werden Daten und Informationen zu bereits vereinbarten Beteiligungsmodellen gesammelt und öffentlich zu Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine solche Transparenzplattform anbietet.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen), erläutert: „Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie setzen wir auf die Akzeptanz der Menschen. Nordrhein-Westfalen geht hier neue Wege und die bundesweit einzigartige Transparenzplattform ist ein entscheidendes Instrument für mehr Beteiligung und Transparenz bei Windenergievorhaben. Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung informieren und sich an die entsprechende Gemeinde oder den Vorhabenträger wenden. Auch die Kommunen und Projektträger profitieren: Sie können sich bei der Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen an bestehenden Vereinbarungen orientieren. So zeigen wir in NRW, wie alle Seiten vom Windenergieausbau profitieren.“
Laut dem Ministerium ist die Transparenzplattform Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. Auf einer interaktiven Karte können Informationen zu Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung benutzerfreundlich abgerufen werden. Interessant für Bürgerinnen und Bürger sei insbesondere die Darstellung des Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage. Alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb dieses Radius befinden, gelten als beteiligungsberechtigt. Außerdem kann die Beteiligungsvereinbarung auch besondere Regelungen für direkte Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb dieses Gebiets vorsehen.
(th)
Hier ist die Transparenzplattform abrufbar. (Deep Link)
https://www.land.nrw
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