[12.12.2017] Die Bundesnetzagentur schreibt Windenergieanlagen mit einem Gesamtvolumen von 700 Megawatt und Solarparks mit 200 Megawatt aus. An der Ausschreibung für Windparks dürfen - anders als bisher - nur Bewerber mit genehmigten Anlagen teilnehmen.
Vergangene Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen gestartet. Nach Angaben der Behörde ist eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land - anders als bisher - nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich. Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gebe es keine Änderungen.
Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten laut BNetzA den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde von 700 Megawatt erreicht ist. Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot 8,84 ct/kWh. Ausgeschrieben ist eine Leistung von 200 Megawatt. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018.
(al)
http://www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-1http://www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-1
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