[14.3.2017] In Schleswig-Holstein sollen Windräder künftig in der Nacht nur noch dann blinken, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert.
In Schleswig-Holstein kommt der Ausbau der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen voran. Energiewendeminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), der sich vergangene Woche einen Eindruck vom neuen System in dem Windpark Langenhorn-Bordelum verschafft hat, sagte: „Das Anreizsystem des Landes zeigt Erfolge: Es wird bereits ein Windpark in Nordfriesland – als erster Windpark in Deutschland – damit betrieben, weitere Vorhaben in Dithmarschen und im Kreis Schleswig-Flensburg sind konkret in Vorbereitung. Damit wird Schleswig-Holsteins Nachthimmel Schritt für Schritt wieder dunkler.“ Ein Ende des nächtlichen Dauerblinkens von Windanlagen soll vor allem die Anwohner entlasten.
Der Hintergrund: Windkraftanlagen müssen aus Gründen der Flugsicherheit nachts gekennzeichnet werden. Wie das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume meldet, ist dafür seit Ende 2015 der Einsatz einer bedarfsgesteuerten Hinderniskennzeichnung möglich. Windkraftanlagen schalten hierbei ihre Lichter in der Nacht erst ein, wenn sich Luftfahrzeuge nähern. Um eine schnellere Einführung der neuen Systeme zu bewirken, hat das Ministerium im Jahr 2016 ein Anreizsystem geschaffen. Neue Windkraftanlagen können demnach bei der Verwendung einer bedarfsgerechten Befeuerung einen Abschlag auf die Ersatzzahlungen für die Eingriffe in das Landschaftsbild erhalten. Auch Altanlagen können berücksichtigt werden, heißt es in einer aktuellen Meldung. Derzeit arbeiteten die Landesregierung und die zuständigen Behörden daran, das Verfahren zu vereinfachen und zu verschlanken. Habeck: „Unser Ziel ist, dass nachts möglichst keine Windkraftanlagen dauerhaft blinken. Das ist auch für die Akzeptanz der Energiewende wichtig.“
(me)
http://www.melur.schleswig-holstein.de
Stichwörter:
Windenergie,
Schleswig-Holstein,
Robert Habeck
Bildquelle: BI