[21.6.2024] In Schleswig-Holstein hat das Kabinett jetzt dem Entwurf der Novelle des Gesetzes über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) zugestimmt. Mit der Novelle soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Klimaneutralität 2040 gesetzlich festgeschrieben werden.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat jetzt eine Novelle des Gesetzes über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) verabschiedet. Wie das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein mitteilt, soll mit dieser Gesetzesänderung das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festgeschrieben werden. Zudem werde angestrebt, bis 2030 mindestens 45 Terawattstunden (TWh) Strom durch erneuerbare Energien an Land zu erzeugen.
Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Entwurf gemeinsam mit Staatssekretär Joschka Knuth vor und betonte: „Mit dem novellierten EWKG setzt Schleswig-Holstein die Segel klar auf Kurs Klimaneutralität. Wir setzen auf stringente Maßnahmen und lassen bei der Umsetzung Augenmaß walten.“ Goldschmidt unterstrich die Dringlichkeit der Maßnahmen angesichts weltweiter Extremwetterereignisse und betonte, dass das Klimaziel 2040 sowie das Ausbauziel für erneuerbare Energien nun Gesetzesrang erhalten.
Die Novelle umfasst auch neue Standards für den Klimaschutz: Für Neubauten von Wohngebäuden und Parkplätzen wird künftig eine PV-Verpflichtung eingeführt. Zudem wird eine transparente und faire Fernwärmeversorgung angestrebt, indem Wärmenetzbetreiber jede Preisänderung in ein Meldeportal eintragen müssen.
Erstmals wird auch die Klimaanpassung gesetzlich verankert. „Die Starkwetterereignisse der letzten Wochen haben uns gezeigt, dass wir deutlich mehr Vorsorge treffen müssen“, sagte Goldschmidt. Staatssekretär Knuth fügte hinzu, dass klare Kriterien für Klimaanpassungskonzepte festgelegt werden, die jede Kommune vorlegen muss. Dafür erhält jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis 150.000 Euro zur Unterstützung.
Nach dem Kabinettsbeschluss startet die Verbändeanhörung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Direkt nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2025.
(th)
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