[1.6.2023] In einem zügigen Verfahren hat das Landratsamt Karlsruhe den Bau einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf einem Baggersee genehmigt. Zuvor hatte der Gemeinderat von Bad Schönborn die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die wasserrechtliche Genehmigung für den Bau einer schwimmenden Photovoltaikanlage erteilt. Die Anlage wird auf dem Philippsee in Bad Schönborn auf einer Fläche von 8,7 Hektar errichtet. Das Solarkraftwerk mit einer Leistung von 15 Megawatt soll den Strombedarf eines Kieswerks decken und überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Nach Angaben des Landratsamts wurde dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren aufgrund der Förderung erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt. Das Verfahren habe daher nur neun Monate gedauert. Während des Verfahrens wurden bisher unbekannte Fragen zu den Auswirkungen der PV-Anlage auf die Gewässerökologie geklärt. Es wurden Auflagen erteilt, unter anderem zur regelmäßigen Überwachung der Wasserqualität und zur Untersuchung möglicher gewässerökologischer Auswirkungen. Die Genehmigung wurde auf 25 Jahre befristet.
Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) betont, dass das Projekt viele neue Fragen aufgeworfen habe, aber eine schnelle Entscheidung ermöglicht wurde. Er sieht in der Genehmigung einen kleinen, aber wichtigen Schritt für die Energiewende. „Wir kommen bei den erneuerbaren Energien nur voran, wenn wir die Verfahren zügig abwickeln und Wege finden, die Anforderungen des Umweltschutzes mit neuen Ideen zu verbinden“, so der Landrat.
Auch Klaus Detlev Huge (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Bad Schönborn, begrüßt die Entscheidung: „Damit ist ein Meilenstein für die Realisierung von Deutschlands größter schwimmender Photovoltaikanlage auf unserer Gemarkung erreicht. Für dieses Vorzeigeprojekt der Energiewende auf dem Philippsee hat der Gemeinderat in Bad Schönborn zuvor mit einstimmigen Beschlüssen gerne die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.“
(al)
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