BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Montag, 1. Juli 2024

Thüga:
Bundesrat sagt Ja zum Roll-out


[12.7.2016] Der Bundesrat hat jetzt dem Messstellenbetriebsgesetz zugestimmt. Aus Sicht der Stadtwerke-Kooperation Thüga unterliegt das Geschäft von nun an einer harten Regulierung durch Preisobergrenzen.

Der Bundesrat macht den Weg frei für intelligente Messsysteme. Der Bundesrat hat jetzt den Weg für das Messstellenbetriebsgesetz beziehungsweise das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende frei gemacht. Laut der Stadtwerke-Kooperation Thüga kommt es damit zu einem grundlegenden Umbruch in der Marktordnung mit weitreichenden Folgen für die Energieversorger. Michael Riechel, Vorsitzender des Thüga-Vorstandes, sagt: „Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme sind hohe Kosten- und Erlöswirkungen verbunden. Nach unseren Berechnungen müssen die Unternehmen der Branche deutschlandweit alleine auf der Investitionsseite mit rund zwei Milliarden Euro rechnen.“ Dem Gesetz zufolge müssen Messstellenbetreiber bis 2032 alle klassischen Ferraris-Zähler durch moderne Messeinrichtungen austauschen. Bestimmte Kundengruppen sind außerdem mit so genannten Gateways zu einem intelligenten Messsystem auszustatten. Dadurch können die Messwerte digital an definierte Empfänger wie Netzbetreiber, Lieferanten oder sonstige berechtigte Marktteilnehmer geleitet werden. Gleichzeitig unterliege der Markt nach Auffassung von Thüga einer harten Regulierung. So sind die Erlöse unabhängig von der individuellen Kostensituation der Messstellenbetreiber durch Preisobergrenzen festgelegt. Es entscheide also nicht der Markt, sondern der Gesetzgeber über die Erlössituation der Unternehmen. Riechel: „Angesichts der bereits definierten Preisobergrenzen stehen die meisten Verteilnetzbetreiber in Deutschland vor der Frage, wie sie diese neu definierte Marktrolle in kompletter Eigenregie wirtschaftlich betreiben können.“ Um eine effiziente Kostenstruktur zu erreichen, sind nach Berechnungen von Thüga, Kooperationsmodelle von einer Größenordnung mit über einer Million Kunden erforderlich. Wie Thüga mitteilt, können sich Messstellenbetreiber über den Thüga Metering Service deutschlandweit das größte Bündelungspotenzial im Markt von bis zu 7,7 Millionen Zählpunkten erschließen. Auf dieser Basis sollen drei Thüga Servicegesellschaften – Thüga MeteringService, Conergos und E-MAKS – ein Lösungspaket entwickelt haben, das die Messstellenbetreiber in die Lage versetzt, die neuen Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen. (me)

http://www.thuega.de

Stichwörter: Smart Grid, Netze, E-MAKS, Thüga, Messstellenbetriebsgesetz, Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Bildquelle: Thüga Aktiengesellschaft

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