BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Montag, 1. Juli 2024

BDEW:
Korrekturbedarf bei Anreizregulierung


[28.6.2016] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht weiterhin Anpassungsbedarf bei der Reform der Anreizregulierungsverordnung. Vor allem Unternehmen, die in den vergangenen Jahren investiert haben, dürften nicht nachträglich bestraft werden.

Im Ringen um die Reform der Anreizregulierungsverordnung habe der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in einigen wichtigen Punkten Position im Sinne der Branche bezogen. So fordert der Ausschuss laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unter anderem die negativen Wirkungen, die der Systemwechsel beim so genannten Sockeleffekt auf bereits getätigte Investitionen hat, durch eine verlängerte Übergangsregelung abzumildern. Weiterhin soll der Zeitraum zur Erreichung der vorgegebenen Effizienzziele unverändert bleiben, statt ihn nach dem Willen der Bundesregierung drastisch zu verkürzen. Aus der Sicht des BDEW werden damit die Nachteile der Novelle nicht gänzlich beseitigt, aber abgemildert. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Dies ist mit Blick auf die erforderlichen Milliarden-Investitionen in die Energienetze konsequent und folgerichtig. Wir hoffen, dass der Bundesrat dieser Empfehlung in seiner Plenarsitzung am 8. Juli folgt.“ Wie der BDEW mitteilt, empfiehlt der Wirtschaftsausschuss dem Plenum des Bundesrats nur unter Maßgabe der vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Der aktuelle Entwurf der Anreizregulierungs-Verordnung beinhaltet laut dem BDEW bereits zahlreiche Verbesserungen gegenüber früheren Fassungen. Positiv sei, dass die Verteilnetzbetreiber künftig ihre Investitionskosten auch in dem Jahr refinanzieren dürfen, in dem sie in die Netze investiert haben. Bislang könne es hingegen zu einem Zeitverzug von bis zu sieben Jahren kommen. Des Weiteren sei positiv, dass die Regulierungsperiode weiterhin fünf anstatt vier Jahre dauern soll, ebenso wie der Umstand, dass das vereinfachte Verfahren für kleine Netzbetreiber nicht wie ursprünglich vorgesehen eingeschränkt werden soll. Dennoch müssten aus Branchensicht noch einige wesentliche Punkte korrigiert werden. Viele Netzbetreiber könnten etwa Investitionen der vergangenen Jahre nicht mehr im bisherigen Umfang in die Berechnung der Netzentgelte einfließen lassen. Damit drohe zahlreichen Netzbetreibern eine Entwertung der Investitionen aus der jüngeren Vergangenheit. (me)

http://www.bdew.de

Stichwörter: Smart Grid, Netze, BDEW, Anreizregulierungsverordnung



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