[17.8.2015] Die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen kennt nur einen Gewinner: die großen Energieversorger. Zu dieser Einschätzung gelangt das Bündnis Bürgerenergie. Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie steht das Experiment Ausschreibung auf wackligen Beinen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für ebenerdige Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Insgesamt sind 136 Gebote mit einem Volumen von 558 Megawatt eingegangen, 33 Gebote mit rund 160 Megawatt erhielten einen Zuschlag (
wir berichteten). Das Bündnis Bürgerenergie findet mahnende Worte: „Wie schon bei der ersten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen hat kein einziges Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag erhalten“, sagt René Mono, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie. Von den wenigen Genossenschaften und natürlichen Personen, die sich beteiligt hatten, habe keiner einen Zuschlag erhalten. Stattdessen seien insbesondere die großen Bieter wie E.ON und EnBW Energie Baden-Württemberg erfolgreich gewesen. „Die großen Marktakteure kassieren ab – die kleinen Anbieter werden verdrängt“, so Mono. Wie viele Bürgerenergie-Akteure sich überhaupt an der Ausschreibung beteiligt haben, ist noch nicht bekannt.
Korrekturen sind notwendig
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde kritisch. So seien etwa die Ausschreibungsmengen grundsätzlich zu niedrig angesetzt. Selbst der gegenüber der EU verpflichtenden sektorübergreifende Erneuerbare-Endenergieanteil von 18 Prozent werde bis zum Jahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht. „Vieles deutet darauf hin, dass der Bundesregierung die Quadratur des Kreises nicht gelingen wird“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Gleichzeitig sollen die Akteursvielfalt erhalten, die Ausbau-Mengenziele erreicht und die Kosten stabil gehalten werden.“ Dies erfordere teils gegenläufige Maßnahmen, sodass mit einem längeren Korrekturprozess zu rechnen sei. Die Bundesregierung müsse sich die Option erhalten, das Experiment zu beenden, wenn die Nachteile bestehen bleiben, so Falk.
(ma)
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Bildquelle: BSW-Solar/S.A.G. Solarstrom AG