[17.12.2020] Der Bundesverband WindEnergie zeigt sich enttäuscht über die am 15. Dezember 2020 durch die Fraktionen von SPD und Union beschlossenen Änderungen in den Ausschüssen des Bundestages am Entwurf der EEG-Novelle.
Der Entwurf der Novelle zum Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) stößt bei der Windbranche auf Kritik. „In Paragraf 1 wird das klare Bekenntnis zu Energiewende gestrichen. Paragraf 28 trägt Unsicherheiten zum künftigen Marktvolumen in die Branche, die Stabilität und klare Zielkorridore erwartet. Entscheidend wird sein, dass es gelingt die Fesseln im Genehmigungsverfahren zu lösen. Die Aufgabenliste Wind an Land hatte diese definiert, abgearbeitet ist sie nicht. Bei Paragraf 51 gibt es einen 4-Stunden-Schnitt der EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen, der zwar weniger scharf als angekündigt ausfällt, aber dennoch neue Risiken schafft. Wir sind auch deshalb enttäuscht, weil der Kompromiss der Regierungsfraktionen hinter den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zurückfällt", so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE)
2021 werde das entscheidende Jahr der Energiewende. Ein Jahr vor dem Atomausstieg und angesichts erster Abschaltungen bei der Kohleverstromung brauche es einen deutlichen Zubauschub für alle Erneuerbaren Technologien. Ohne den Masseträger Wind an Land würden sich die energie- und klimapolitischen Ziele nicht erreichen lassen. „Die Regierungsfraktionen haben es nicht geschafft, dass Jahresende mit einem klaren Schritt der Zuversicht zu beenden. Während die Unsicherheiten im deutschen Markt bleiben, wachsen die Windmärkte in Europa und international. Die industriepolitische Dimension einer solchen Ungleichentwicklung darf nicht hingenommen werden", so der BWE-Präsident.
(ur)
https://www.wind-energie.de
Stichwörter:
Windenergie,
EEG,
BWE