[29.11.2016] Der Bundesverband Windenergie hat jetzt eine juristische Handreichung zu Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) informiert zu Ausschreibungen für Onshore-Windenergieanlagen. Dazu veranstaltet er Informationstage in zehn Städten (Bielefeld, Fulda, Jena, Leipzig, Osnabrück, Potsdam, Schleswig, Ulm, Wittenberg, Woflsburg) und hat außerdem eine juristische Handreichung veröffentlicht. Ziel sei es, alle Akteure in die Lage zu versetzen, die teils komplexen formalen Herausforderungen zu bewältigen. Schon auf dem Weg dorthin gebe es einige wichtige Termine zu beachten. Bis 31. Januar 2017 müsse etwa zwingend die Meldung einer bis 31. Dezember 2016 erfolgten Genehmigung an das Anlagenregister vorgenommen werden, um noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für die Übergangszeit nutzen zu können. Und wer sich entscheide, mit einem bis 31. Dezember 2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen zu gehen, müsse dies der Bundesnetzagentur bis 28. Februar 2017 mitteilen. Wie der Bundesverband mitteilt, ist die Handreichung juristisch fundiert und zugleich verständlich formuliert, so dass sie eine gute Unterstützung in der Praxis biete. Die Voraussetzungen zur Teilnahme, der Ablauf des Verfahrens sowie die inhaltlichen und formellen Anforderungen für eine Gebotsabgabe würden ausführlich beleuchtet. Auch Stolpersteine seien dargestellt und übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst. Es werden die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften erklärt und eine Checkliste fasse die wichtigsten Eckpunkte noch mal zusammen. Außerdem kündigt der Verband an, nach Verabschiedung des EEG-Änderungsgesetzes durch den Bundestag eine gedruckte Broschüre mit den darin enthaltenen Regelungen zu veröffentlichen.
(me)
http://www.wind-energie.de Handreichung (PDF, 774 KB) (Deep Link)
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