Freitag, 26. April 2024

Sachsen/Thüringen:
50Hertz beantragt 380-kV-Stromtrasse


[28.9.2016] Für den ersten Streckenabschnitt der 380-Kilovolt-Freileitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf hat der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz einen Antrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Die bestehende graue Leitung soll laut Netzentwicklungsplan (NEP) 2024 verstärkt werden. Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission hat jetzt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Genehmigung eines Trassenkorridors für den ersten Abschnitt Weida-Remptendorf der Stromleitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf beantragt. Die vorhandene Wechselstromleitung zwischen Sachsen und Thüringen soll durch eine leistungsfähigere 380-Kilovolt-Freileitung ersetzt werden. „Für das Gelingen der Energiewende sind nicht nur die großen Stromautobahnen entscheidend, sondern auch viele kleinere Leitungsprojekte, die die sichere Versorgung mit Strom deutschlandweit erst möglich machen“, sagt BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Der Ersatzneubau von Röhrsdorf nach Remptendorf trägt wesentlich dazu bei, die Übertragungskapazität zwischen Sachsen und Thüringen zu erhöhen.“ Homann kündigte bereits an, dass die BNetzA im November eine Antragskonferenz zu diesem Leitungsabschnitt durchführen will. Hier gehe es darum, Informationen über regionale Besonderheiten sowie mögliche Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur zu sammeln. Im Rahmen des Vorhabens soll die Übertragungskapazität der rund 100 Kilometer langen Leitung durch Hochstrom-Leiterseile um bis zu 40 Prozent erhöht werden. In Siedlungsnähe würden auch Alternativen betrachtet, heißt es in einer Pressemeldung der Bundesnetzagentur. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung werde die bestehende 380-kV-Leitung zurückgebaut. Die Umspannwerke Röhrsdorf, Weida und Remptendorf müssten ebenso auf die neue Leitung angepasst werden. Die BNetzA vermutet, das 50Hertz im Dezember den Antrag für den zweiten Leitungsabschnitt nachreichen wird. Zunächst sei es das Ziel der Bundesfachplanung, einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor für die neue Leitung festzulegen. Der genaue Verlauf des Trassenkorridors werde dann in dem anschließenden Planfeststellungsverfahren definiert. Gesetzliche Grundlage für die Leitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf sei das Bundesbedarfsplangesetz aus dem Jahr 2015. Dort sei die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Leitung erneut bestätigt worden. (me)

http://www.bundesnetzagentur.de
http://www.netzausbau.de/vorhaben14

Stichwörter: Smart Grid, Netze, 50Hertz, Stromleitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf

Bildquelle: Bundesnetzagentur

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