[6.4.2016] Das brandenburgische Wirtschafts- und Energieministerium hat das Förderprogramm RENplus neu aufgelegt. Das Land fördert damit den Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit.
Das brandenburgische Ministerium für Wirtschaft und Energie hat jetzt die Neuauflage des Förderprogramms RENplus bekannt gegeben. Das Programm fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Energiestrategie des Landes Brandenburg. Gleichzeitig hat das Ministerium das Budget von RENplus von 25 Millionen Euro in der Förderperiode 2007 bis 2013 auf jetzt 115 Millionen Euro erhöht. 92 Millionen Euro stammten dabei aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und etwa 23 Millionen Euro seien Landesmittel. 65 Millionen Euro stünden ab sofort zur Verfügung, die weiteren 50 Millionen Euro seien für die Förderung von Speicherprojekten reserviert. Wie das Ministerium weiter mitteilt, wird das Programm von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Die fachliche Vorabberatung und technische Begutachtung wird die Zukunfts-Agentur Brandenburg (ZAB) übernehmen. Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber (SPD) erklärt: „Mit der neuen Richtlinie wollen wir heimische Unternehmen motivieren, den Bereich Energieeffizienz dauerhaft im Auge zu behalten. Was die energetischen Einsparmöglichkeiten bei öffentlichen Gebäuden angeht, gibt es noch enorme Potenziale – die die oft finanzschwachen Kommunen nicht ohne Unterstützung nutzen können.“ Noch müsse die 20 Fördertatbestände umfassende Richtlinie allerdings von der EU notifiziert werden. Gefördert werden sollen unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen in technischen Prozessabläufen in Unternehmen, die Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel Nichtwohngebäuden im Passivhausstandard und die Einführung intelligenter Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme bei Stadtwerken. Auch Strategien zur Minderung des CO2-Ausstoßes wie regionale und kommunale Energiekonzepte seien förderfähig. Der Fördersatz betrage dabei bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Um die Förderfähigkeit eines Projekts frühzeitig einschätzen zu können, habe das Land schon vor der Antragstellung eine Beratungspflicht bei der ZAB eingeführt.
(me)
Zu den Antragsunterlagen (Deep Link)
http://www.mwe.brandenburg.de
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