BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Sonntag, 30. Juni 2024

Oldenburg:
Stadt darf Erdwärme aufsuchen


[25.1.2024] Die Stadt Oldenburg hat jetzt vom LBEG die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken erhalten. Die Erlaubnis ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Stadt Oldenburg jetzt das Erlaubnisfeld Mühlenhofsweg zugeteilt. Wie das LBEG mitteilt, ist die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken zunächst auf drei Jahre vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2027 befristet. Das Erlaubnisfeld Mühlenhofsweg ist knapp neun Quadratkilometer groß und erstreckt sich im Nordosten Oldenburgs über die Stadtteile Nadorst, Ohmstede und Donnerschwee.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadt Oldenburg im Juli vergangenen Jahres gestellt. Einzige von der Fläche betroffene Kommune ist die Stadt Oldenburg selbst, die formal um Stellungnahme gebeten wurde, aber keine weiteren Anmerkungen gemacht hat. Das LBEG hatte den Antrag geprüft und erteilt nun die Erlaubnis. Diese gebe der Stadt Oldenburg das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürften allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Dem LBEG zufolge sieht die Stadt Oldenburg in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung für öffentliche Gebäude umsetzen zu können. (th)

http://www.lbeg.niedersachsen.de
https://www.oldenburg.de

Stichwörter: Geothermie, LBEG, Oldenburg



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