BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Montag, 1. Juli 2024

BMWK:
Ausbau der Bürgerenergie-Förderung


[11.1.2023] Eine neue Förderrichtlinie unterstützt Bürgerenergiegesellschaften während der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen.

Zum ersten Januar 2023 ist die neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ gestartet. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt.
Bei der Bürgerenergie seien Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende. Ziel des Programms sei es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit solle die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen, verkleinert werden. Das BMWK unterstütze mit dem Programm Bürgerenergiegesellschaften während der Planungs- und Genehmigungsphase (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, bis maximal 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen.
Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten müsse nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.
Insgesamt umfasse die Förderung für das Jahr 2023 eine Summe von 7,5 Millionen Euro. Auch für die weiteren Jahre seien Summen in vergleichbarer Größenordnung vorgesehen.
Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum ersten Januar 2023 in Kraft getreten ist, stärke die Bürgerenergie. So würden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gelte dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem sei im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.
Das Förderprogramm werde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. (th)

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. (Deep Link)
https://www.bmwk.de

Stichwörter: Politik, BMWK, Bürgerenergiegesellschaften, Förderrichtlinie



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