BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Montag, 1. Juli 2024

Deutscher Landkreistag:
Kritik an Abschaffung der Netzentgelte


[6.12.2022] Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Strompreisbremse sieht eine Abschaffung der Entgelte für dezentrale Einspeisung vor. Dies stößt auf Kritik von kommunalen Spitzenverbänden, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertretern.

Kommunale Spitzenverbände, die Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertreter haben jetzt die im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeisung kritisiert. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bedeutung der Netzentgelte. Demnach sende eine komplette Abschaffung auch für Bestandsanlagen ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen.
Die Abschaffung der Entgelte für dezentrale Einspeisung sei in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse enthalten. Der Pressemeldung zufolge gefährde die Abschaffung das Vertrauen der Investoren und setze falsche Signale für die Energiewende.
Die Diskussion um die „vermiedenen Netznutzungsentgelte“ wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 geführt und damals mit einem Kompromiss im Netzentgeltmodernisierungsgesetz beendet: Für Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden, fallen diese Entgelte weg. Dass sich die dezentrale Einspeisung regelbarer Stromerzeugungsanlagen positiv auf die Stromnetze auswirkt und somit ein Entgelt gerechtfertigt ist, wurde nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertreter sogar durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt.

Wegfall hätte gravierende Konsequenzen

Für Anlagen im Bestand seien die Entgelte für dezentrale Einspeisung ein wichtiger Erlösbestandteil, der in die zukünftige Anlagenvermarktung bereits einkalkuliert sei. Er mache bei betroffenen Stadtwerken und Anlagenbetreibern schnell einen Millionenbetrag pro Jahr aus. Bei jüngst in Betrieb genommenen Anlagen sei das Vertrauen auf die gesetzgeberischen Regelungen deshalb ein ganz wesentlicher Teil zur Realisierung der Gesamtwirtschaftlichkeit und folglich für die Investitionsentscheidungen gewesen.
Im Vertrauen auf den Fortbestand der Regelungen würden aktuell beispielsweise Gasturbinen auf Wasserstofffähigkeit umgerüstet, moderne Gasmotorenheizkraftwerke in Betrieb genommen oder Anlagen auf den Betrieb mit Klärschlamm und Altholz umgebaut: drei der benötigten Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität. In allen Fällen liege die Prognose zu den Erlösausfällen im einstelligen Millionenbereich.
Fallen die Entgelte für dezentrale Einspeisung als Erlösbestandteil weg, gerate die Wirtschaftlichkeit zahlreicher dezentraler Anlagen ins Wanken – mit gravierenden Konsequenzen auch für die Beschäftigten. Betroffen wären KWK-Kraftwerke in der öffentlichen Versorgung – wie moderne H2-ready-Kraftwerke –, aber auch Anlagen in Krankenhäusern oder Schulen. Gerade mit Blick auf den Strommarkt stehe die geplante Regelung sogar im Widerspruch zur übergeordneten Krisenbewältigungsstrategie, das Stromangebot auszuweiten. (th)

https://www.landkreistag.de

Stichwörter: Politik, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Verdi, BDEW, AGFW, VKU



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