[19.4.2022] Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird das Ende der Kleinwasserkraft in Deutschland eingeleitet. Das befürchtet der Wasserkraftverband Mitteldeutschland. Wenn die Pläne umgesetzt werden, stünden allein im Verbandsgebiet 90 Prozent der Anlagen vor dem Aus.
Über 6.500 Kleinwasserkraftanlagen mit unter 500 Kilowatt (kW) installierter Leistung gibt es an deutschen Flüssen, zumeist in Mittelgebirgen. Sie leisten aktuell einen Beitrag von fast drei Milliarden Kilowattstunden (kWh) an Stromerzeugung pro Jahr – und versorgen so rund eine Million Haushalte in Deutschland mit regenerativem Strom. Darauf wies der Wasserkraftverband Mitteldeutschland vor Ostern auf einer digitalen Pressekonferenz hin.
Der Verband befürchtet, dass mit der angekündigten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Osterpaket) das Ende der Kleinwasserkraft in Deutschland eingeleitet wird (
wir berichteten). Martin Richter, Präsident des Wasserkraftverbands Mitteldeutschland, erklärte: „Wir sind hell entsetzt, über das EEG-Osterpaket und dessen Auswirkungen auf die Wasserkraft.“ Die Gesetzesnovellierung sehe vor, dass die bislang garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „aufgrund der besonderen gewässerökologischen Auswirkungen kleinerer Anlagen“ für alle Anlagen unter 500 kW ersatzlos entfallen soll, wenn diese mit neuen Turbinen ausgestattet werden.
Die Errichtung neuer Anlagen ist aus Sicht des Verbands nicht mehr möglich. Damit blieben bestehende Ausbaupotenziale unberücksichtigt, obwohl neue Wasserkraftwerke einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und der Versorgungssicherheit leisten könnten. Bestehende kleine Anlagen stünden dann vor dem Problem, dass sie in die variable Vergütung rutschen und die für einen sicheren Betrieb notwendigen Einnahmen wegfallen. Verbandspräsident Richter sagte: „Im Verbandsgebiet gibt es 460 Wasserkraftwerke, von denen rund 90 Prozent stillgelegt werden müssten, wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden.“
(al)
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