[5.10.2018] Mit der neuen Kommunalrichtlinie baut das Bundesumweltministerium die Förderung des kommunalen Klimaschutzes aus. Damit werden unter anderem im Bereich Mobilität neue Fördermöglichkeiten geschaffen und Akzente im Energie- und Umwelt-Management gesetzt.
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Wie das BMU mitteilt, bleiben Maßnahmen, die sich bewährt haben, in der neuen Richtlinie erhalten und werden durch neue Förderschwerpunkte ergänzt. Neu ist etwa, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung nun antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.
Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine würden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt, informiert das BMU. Sie können für alle Förderschwerpunkte erhöhte Förderquoten beantragen: von der Einführung von Energie-Management-Systemen bis hin zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig.
(sav)
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie (Deep Link)
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