[26.6.2015] Die Wirtschaftsministerkonferenz hat die in der Anreizregulierungsverordnung vorgesehenen Instrumente kritisiert: Sie reichen nicht aus, um den Anforderungen der Energiewende an die Verteilnetze gerecht zu werden. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt den Beschluss.
Die Wirtschaftsminister der Länder haben sich kritisch zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geäußert. Sie bemängeln, dass die bestehenden Defizite im regulatorischen Rahmen Investitionen in den Netzerhalt und die Netzerweiterung behindern. Zudem würden die vorgesehenen Instrumente in der ARegV nicht ausreichen, um den Anforderungen der beschleunigten Energiewende an die Verteilnetze gerecht zu werden. Die Wirtschaftsminister fordern daher die Bundesregierung auf, die Kosten der Verteilnetzbetreiber auch während einer Regulierungsperiode ohne Zeitversatz in der kalenderjährlichen Erlösobergrenze zu berücksichtigen. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Wirtschaftsministerkonferenz hat in ihrem Beschluss die Lage der Verteilnetzbetreiber genau analysiert und sehr gute Vorschläge vorgelegt, wie Investitionen zukünftig besser angereizt werden können. Das ist angesichts der Aufgaben, die auf die Verteilnetzbetreiber zukommen, dringend notwendig.“ Es sei erfreulich, dass die Minister in ihrem Beschluss die wichtige Rolle der Verteilnetze für das Gelingen der Energiewende anerkennen. Laut VKU bemängelt die Wirtschaftsministerkonferenz, dass die geltende Anreizregulierungsverordnung bestimmte für die Versorgungssicherheit und für die Energiewende erforderliche Investitionen hemme. Insbesondere stelle der in der geltenden ARegV angelegte Zeitverzug für den Beginn des Erlösrückflusses von Investitionen in den Substanzerhalt einen unzureichenden Anreiz für solche Investitionen dar, heißt es in der Begründung. Diese Aspekte seien weder in dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) noch in dem Eckpunktepapier „Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilnetze" vom 16. März 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinreichend berücksichtigt worden. „Die Vorschläge der Wirtschaftsminister sind praktikabel und geeignet, die Defizite der Anreizregulierungsverordnung zu beheben“, sagt Reck. „Es ist nun an der Bundesregierung, diese Vorschläge aufzugreifen.“
(ma)
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