[9.4.2024] Die KEA-BW hat eine neue Photovoltaik-Checkliste für Kommunen online gestellt. Sie soll im Vorfeld bei der Planung unterstützen, bietet aber auch eine Erstberatung oder Informationen zum Contracting als mögliche Lösung für einkommensschwache Kommunen.
Eine neue Checkliste des Kompetenzzentrums Contracting der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) unterstützt Kommunen bei der Suche nach geeigneten Photovoltaikanlagen für ihre Liegenschaften. Über ein Formular auf der Internet-Seite müssen lediglich fünf Fragen beantwortet werden. In einer anschließenden kostenlosen Initialberatung macht das Team der KEA-BW herstellerneutrale Vorschläge für die Installation einer Solarstromanlage. Die Finanzierung der Anlage kann durch die Kommune selbst oder über Contracting erfolgen. Die Checkliste richtet sich an kommunale Entscheiderinnen und Entscheider, Leiterinnen und Leiter von sozialen Einrichtungen und Verantwortliche der Wohnungswirtschaft.
Mit der neuen Checkliste der Landesenergieagentur KEA-BW können Kommunen ihre Photovoltaik-Pflicht leichter erfüllen. Die Pflicht gilt in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2022. Sie betrifft alle privaten, öffentlichen, gewerblichen und institutionellen Bauherren und Bauherrinnen, die ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude errichten lassen, einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen planen oder ein Dach sanieren wollen.
Fünf einfache Fragen zu den Liegenschaften
In einem ersten Schritt beantworten die Energiebeauftragten der Städte und Gemeinden online fünf einfache Fragen zu ihren Liegenschaften. Dazu gehören Angaben zur Dachform des Gebäudes, zum Stromverbrauch, zu den Eigentumsverhältnissen und ob in naher Zukunft eine Dachsanierung ansteht. Die Beantwortung der Fragen dauert nur wenige Minuten. Die Antworten dienen den Expertinnen und Experten der KEA-BW als Grundlage für eine neutrale und unabhängige Initialberatung. Darin machen sie Projektvorschläge, zeigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf und geben einen Überblick, wie sich die Anlage finanzieren lässt – aus eigenen Mitteln oder per Contracting. Darüber hinaus prüfen sie, ob weitere Energieeffizienzmaßnahmen oder die Erneuerung der Heizungsanlage sinnvoll sind und wie diese umgesetzt werden können. Auch hier ist Contracting eine erprobte Finanzierungsmöglichkeit.
Contracting als Chance
Contracting kann für Kommunen, soziale Einrichtungen und die Wohnungswirtschaft eine sinnvolle Strategie für den Ausbau der Photovoltaik sein. Bei diesem Sanierungsmodell übernimmt ein Dienstleister alle Aufgaben von der Finanzierung über die Planung und Errichtung bis hin zum Betrieb der Anlage. So werden klimafreundliche Investitionen möglich, ohne dass die Auftraggeber selbst investieren müssen. Zudem profitieren sie vom Know-how des Dienstleisters und benötigen kein eigenes Personal. Die Vergütung erhält der Contractor beispielsweise aus den eingesparten Energiekosten. Das Gleiche gilt für energetische Sanierungen wie Heizungstausch oder Dämmung.
(ur)
Zu finden ist die PV-Checkliste hier. (Deep Link)
https://www.kea-bw.de
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Bildquelle: KEA-BW