[4.7.2023] Der BVG sieht durch das Gebäudeenergiegesetz die Geothermie auf dem Weg zur dritten Säule der Wärmewende.
Der Bundesverband Geothermie (BVG) begrüßt die Planungssicherheit, die mit dem nach langem Ringen verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz kommt, sowie die Anerkennung von Geothermie als Erfüllungsoption der neuen Vorgaben. Für die erfolgreiche Implementierung des GEG bedarf es dem Verband zufolge jetzt eines Geothermie-Erschließungsgesetzes, welches Ordnungsrecht und Förderkulisse verbessert.
Das Gebäudeenergiegesetz verankere den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung gesetzlich und schaffe so eine verbindliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeit anerkannt. Damit gewinne die Geothermie deutlich an Gewicht. Der BVG begrüßt die mit der Verabschiedung verbundene Planungssicherheit.
Erstmals wird auch ein so genannter Erdwärmebonus im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen. Der BVG bewertet es positiv, dass damit die Einzelmaßnahmenförderung für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, nun leicht verständlich und klar benannt ist. Gleichzeitig fordert der Verband eine Anhebung der förderfähigen Investitionskosten von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro. Sei dies nicht der Fall, sinkt der effektive Fördersatz und die anfänglich höheren Investitionskosten werden nicht optimal ausgeglichen.
Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie und technische Geschäftsführer der Stadtwerke München, Helge-Uve Braun, sagt: „Die angestrebte Transformation des Wärmemarkts wird nur gelingen, wenn die Nutzung der Geothermie als erneuerbare Wärmequelle massiv vereinfacht wird. Dafür braucht es jetzt einen Maßnahmenkatalog, der den schnellen Ausbau der Geothermie-Nutzung ermöglicht."
Dem BVG zufolge stellt das Gebäudeenergiegesetz wichtige Weichen und greift die lange vom Verband geforderte Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung erfreulicherweise auf. Insbesondere der Beitrag der netzgebundenen Wärmeversorgung zur Wärmeplanung sei hier zentral: Nur wenn die Wärmenetzinfrastrukturen ausgebaut werden, kann die Geothermie optimal genutzt werden und so zur Dekarbonisierung der Wärmenetze den größtmöglichen Beitrag leisten.
(ur)
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