[25.3.2022] Thüringen will landwirtschaftliche Flächen mit geringen Erträgen für die Gewinnung von Solarstrom nutzen. Hierfür greift das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Möglichkeit zurück.
Um landwirtschaftliche Flächen mit geringen Erträgen für Solarstrom zu nutzen, will jetzt das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine dafür vorgesehene Möglichkeit innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nutzen. Wie das Ministerium mitteilt, sollen dadurch die Installation von Photovoltaikanlagen in so genannten benachteiligten Gebieten – also auf bereits festgelegten ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten – ermöglich werden. Insbesondere auf Grünlandflächen sei es so möglich, die Flächen gleichzeitig für Landwirtschaft, zum Beispiel durch Beweidung, und für die Energieproduktion mit Photovoltaikanlagen zu nutzen. Erhalten die Betreiber – das kann zum Beispiel eine Landwirtin zusammen mit einer lokalen Bürgerenergie-Genossenschaft sein – einen Zuschlag, bekämen sie zusätzlich zur landwirtschaftlichen Nutzung für den generierten Ökostrom eine Einspeisevergütung. Gleichzeitig gelte es, wertvolles Ackerland für die Lebensmittelproduktion zu erhalten.
Energieministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert: „Solarmodule auf die Flächen zu stellen, die wenig landwirtschaftlichen Ertrag bringen, schafft einen finanziellen Mehrwert für die Landwirte und schützt gleichzeitig unsere Lebensgrundlagen durch saubere Energie. Es ist angesichts der hohen Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland von großem öffentlichen Interesse, sich so schnell wie möglich von fossilen Importen unabhängig zu machen.“
Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Klaus Wagner, ergänzt: „Der Ausbau von PV bietet Potenziale für den landwirtschaftlichen Betrieb. PV-Anlagen können für den Landwirt eine Einkommensalternative sein. Es darf aber keine Konkurrenz zwischen Energie- und Lebensmittelproduktion geben. Der Ausbau muss in geordneten Bahnen realisiert werden, sodass die Flächennutzung sinnvoll ist und die landwirtschaftliche Nutzung, aber auch Natur und Landschaft bestmöglich Berücksichtigung finden. Bei jeder Investition müssen die Belange der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch die der Anwohner berücksichtigt werden.“
Sowohl Energieministerium als auch Bauernverband betonen, dass es viele geeignete Flächen für den PV-Ausbau gebe. Die benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere das Grünland, können einen Beitrag leisten. Das Gros der Anlagen solle jedoch auf Dächern, versiegelten Flächen, auf Brache- und Konversionsflächen errichtet werden. Das Volumen der Futter- oder Lebensmittelerzeugung solle von PV-Anlagen auf benachteiligten Flächen nicht berührt werden. Landwirtschaft und Kommunen vor Ort gelte es an der Wertschöpfung zu beteiligen. Ebenso gelte es, Projekte voranzutreiben, bei denen gleichzeitig Landwirtschaft und Energie-Ernte möglich seien (Agri-PV-Anlagen). Nur auf diesem Weg könne eine Akzeptanz für PV-Anlagen bei Landwirtinnen und Landwirten, aber auch bei den Anwohnern vor Ort erzielt werden.
(th)
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Bildquelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)