[23.5.2017] Der im Oktober 2016 beschlossene Teilregionalplan Energie Nordhessen wurde jetzt von der hessischen Landesregierung genehmigt. Die Arbeit an den Teilregionalplänen Mittel- und Südhessen ist ebenfalls weit fortgeschritten.
Die hessische Landesregierung hat jetzt dem im Oktober 2016 von der Regionalversammlung Nordhessen beschlossenen Teilregionalplan Energie (
wir berichteten) nach gründlicher Prüfung zugestimmt. Damit hat das Kabinett die rechtliche Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie in Nordhessen geschaffen, teilt das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit. Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die fachliche Arbeit und das Engagement des Regierungspräsidiums Kassel und der Regionalversammlung: „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem langfristigen Weg in eine Energieversorgung, die ausschließlich auf erneuerbaren Quellen basiert.“ Mit dem Regionalplan könne die Entwicklung auf Gebiete gelenkt werden, die sich am besten für Windräder eignen und wo keine unüberbrückbaren Konflikte mit Naturschutz, Besiedlung und anderen Zwecken der Raumplanung erkennbar sind. Al-Wazir: „Gleichwohl muss auch künftig in jedem Einzelfall geprüft werden, ob solche Konflikte bestehen.“
Der Teilregionalplan besteht aus einem rund 50 Seiten umfassenden Textteil sowie Karten und Steckbriefen zu den einzelnen Vorranggebieten. Er wird nach Angaben des Ministeriums in Kürze im Staatsanzeiger veröffentlicht und trete damit in Kraft. Schon jetzt ist der Regionalplan auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel zugänglich.
Wie das hessische Wirtschafts- und Energieministerium weiter mitteilt, ist auch die Arbeit an den Regionalplänen der beiden anderen hessischen Regierungsbezirke weit fortgeschritten. So sei der Teilregionalplan Energie Mittelhessen nur einen Monat nach dem Teilregionalplan Nordhessen beschlossen worden und liege dem Ministerium aktuell zur Prüfung vor. Der Teilregionalplan Südhessen befinde sich derzeit in der zweiten Offenlage, bis zum 2. Juni können also noch Stellungnahmen eingereicht werden.
(me)
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