[15.4.2015] Die geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht derzeit eine Neuausrichtung des KWK-Ausbauziels sowie die Streichung der Zuschläge für eigengenutzten Strom vor. Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) gefährdet das den KWK-Ausbau.
Auf der Hannover Messe (13.-17. April 2015) hat sich der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) kritisch zur bevorstehenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2015) geäußert: „Die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten zum KWKG 2015 vorgeschlagene Neudefinition des KWK-Ausbauzieles und die Streichung der Zuschläge für eigengenutzten Strom aus neuen KWK-Anlagen lehnen wir ab“, erklärte Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Diese würden den Zubau neuer KWK-Anlagen zum Erliegen bringen. Die Förderung flexibel eingesetzter KWK diene der Vermeidung von volkswirtschaftlich ineffizienten systematischen Stromüberschüssen und stelle einen kostengünstigen Baustein im zukünftigen Strommarkt dar. Mit virtuellen Kraftwerken können KWK-Anlagen aller Größenklassen und unabhängig vom Einsatz in den Netzen der allgemeinen Versorgung oder im Objekteinsatz positiv und systemstabilisierend wirken, so der B.KWK. Die Kernforderungen des B.KWK lauten unter anderem, das Ausbauziel für Strom aus KWK unverändert zu lassen. Auch fordert der Verband temporäre Maßnahmen zur Bestandssicherung von existenzbedrohten KWK-Anlagen. Positiv fallen im Eckpunktepapier laut B.KWK die Überlegungen zur Anhebung der Zuschläge für nicht eigengenutzten KWK-Strom aus neuen Anlagen aus. Auch die Einführung einer temporären Zulage für den Bestandserhalt für KWK-Anlagen sei begrüßenswert.
(ma)
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