[18.2.2015] Der Verordnungsentwurf zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos weist zahlreiche Mängel auf und muss daher dringend überarbeitet werden, moniert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Der aktuelle Verordnungsentwurf zum Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektroautos lässt deutlich zu wünschen übrig. Das zumindest ist die Ansicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Nicht nachvollziehbare Grundannahmen, fehlende Berücksichtigung von branchenübergreifenden Empfehlungen sowie die Einführung neuer bürokratischer Auflagen prägen diesen Entwurf“, sagt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Er müsse daher aus Sicht der Energiewirtschaft dringend überarbeitet werden. Laut BDEW stellt sich derzeit für viele Unternehmen die Frage, ob weitere Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur wirtschaftlich vertretbar sind. Die Branche habe sich deshalb ein klares Signal von der Bundesregierung erhofft, ob und wie neue Finanzierungsmodelle für den Aufbau eines öffentlichen Ladenetzes gestaltet werden könnten. Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hatte hierzu eine Finanzierung durch ein partnerschaftliches Programm von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand vorgeschlagen. „Leider hat die Bundesregierung diesen Vorschlag des eigenen Beratergremiums in keiner Art und Weise aufgegriffen“, erklärt Müller. Zudem fehle in der Verordnung jeglicher Hinweis darauf, wie untereinander vernetzte Bezahl- und Zugangssysteme aufgebaut werden könnten.
Ebenfalls mit Sorge sieht der Verband den Entwurf zur geplanten Registrierungspflicht für Ladesäulen. Sie soll bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angesiedelt werden. „Das ist aus Sicht der Energiewirtschaft der falsche Weg“, so Müller. Die Registrierung neuer Ladesäulen sollte vielmehr kosteneffizient und bürokratiearm organisiert werden – beispielsweise durch eine von der Wirtschaft organisierten Lösung.
(ma)
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