[30.5.2024] Durch die Insolvenz des Biomethanhändlers bmp greengas entstehen den Stadtwerken nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) insgesamt Verluste in dreistelliger Millionenhöhe. Der Verband fordert Schadensausgleich.
Auch ein Jahr nach der Insolvenz des Biomethanhändlers bmp greengas beklagen Stadtwerke und kommunale Energieversorger erhebliche finanzielle Einbußen. Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing haben mehr als 50 kommunale Unternehmen Verluste erlitten, weil Lieferzusagen nicht eingehalten wurden. Die noch offenen Ansprüche der Gläubiger müssten schnellstmöglich und vollständig befriedigt werden, so Liebing.
Der VKU schätzt das Schadensrisiko für Stadtwerke und kommunale Energieversorger auf über 200 Millionen Euro. Der Verband kritisiert insbesondere die EnBW Energie Baden-Württemberg und deren Hauptaktionär, das Land Baden-Württemberg, für ihre Zurückhaltung.
Scharfe Kritik übte Liebing auch am Geschäftsgebaren von bmp greengas: „Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns hat bei der Insolvenz offensichtlich keine Rolle gespielt.“ Dies erschwere Stadtwerken und kommunalen Unternehmen die Umsetzung der Wärmewende, insbesondere wenn selbst öffentliche Unternehmen unzuverlässig seien. „Die betroffenen Stadtwerke müssen für ein Desaster geradestehen, das sie nicht zu verantworten haben und das vermutlich zu Lasten notwendiger Investitionen zur Erreichung der Klimaziele. Die Vorreiter der Wärmewende, die frühzeitig auf Biomethan gesetzt haben, werden bestraft“, kritisiert Liebing.
Hintergrund: bmp greengas hatte im Mai 2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt, nachdem sich infolge des Kriegs gegen die Ukraine und der daraus resultierenden Marktauswirkungen die Risiko- und Fälligkeitsrelationen der mit Kunden abgeschlossenen Verkaufsverträge und der mit Lieferanten abgeschlossenen Einkaufsverträge dramatisch verschlechtert hatten. Nach Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger zum Insolvenzplan (
wir berichteten) und der anschließenden gerichtlichen Bestätigung ist die Gesellschaft mit Aufhebung des Verfahrens Mitte März 2024 wieder handlungsfähig.
(al)
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