[15.3.2017] Gleich zwei Bundesländer haben ihre Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen um benachteiligte Gebiete auf Acker- und Grünlandflächen erweitert: Baden-Württemberg und Bayern.
Baden-Württemberg und Bayern haben jetzt eine Klausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt, die es Ländern erlaubt, die für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definiere und lassen solche Anlagen jetzt auch auf benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen zu. Damit wollen die beiden Länder ihre Wettbewerbschancen in den bundesweiten Ausschreibungen verbessern.
Wie die Länder mitteilen, sieht das EEG für Freiflächen-PV vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen aber auch allgemein versiegelte Flächen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor. Erschließbare Flächen dieser Art gebe es in beiden Bundesländern zu wenig, um mit den nord- und ostdeutschen Bundesländern konkurrieren zu können. Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) sagt: „Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen.“
Bayerns Energieministerin Ilse Aigner (CSU) bekräftigt: „Die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen haben gezeigt: Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können. Das wollen wir mit der Verordnung ändern.“ Deshalb habe Bayern auch die Länderöffnungsklausel bei den Verhandlungen über das EEG 2017 durchgesetzt. Geeignete Flächen unter der Kulisse des EEG seien in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang mit Freiflächenanlagen bebaut worden, sodass diese Flächen mittlerweile knapp würden.
In Baden-Württemberg werden laut dem Umweltministerium durch die neue Verordnung insgesamt rund 900.000 Hektar grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaik geöffnet, das seien in etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes. Es seien jedoch maximal 200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung vorgesehen, dies entspreche einem Ausbau um 100 Megawatt. Ob und wo die Anlagen dann tatsächlich gebaut würden, hänge von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab sowie vom Erfolg bei den bundesweiten Ausschreibungen. Wie das Ministerium mitteilt, geht die Landesregierung davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in der kommunalen Planung ausreichend berücksichtigt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie weist zudem daraufhin, dass jährlich maximal dreißig Projekte auf Acker- und Grünflächen in den konkreten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur bezuschlagt werden dürfen. Der Grund ist, dass eine übermäßige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen verhindert werden soll. Ausgeschlossen seien zudem Natura-2000-Gebiete und Biotopflächen. Aigner: „Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen.“
(me)
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