[17.2.2015] 170 Mitarbeiter aus dem EnBW-Konzern sollen ab dem 1. Januar 2016 zum neuen Stuttgarter Netzbetreiber überwechseln. Ein entsprechender Vertrag wurde nun unterzeichnet.
Im August 2014 unterzeichneten die Stadt und Stadtwerke Stuttgart sowie die EnBW-Tochter Netze BW die Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze für die Landeshauptstadt Baden-Württemberg (
wir berichteten). Anschließend hatte der Stuttgarter Gemeinderat im Oktober mit großer Mehrheit den Weg für das neue Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Stadtwerken Stuttgart und der Netze BW freigemacht. Nun haben sich die Partner gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di auch auf personalwirtschaftliche Fragestellungen geeinigt. Das Vertragswerk sei ein wichtiger Schritt, damit die neue Netzgesellschaft ab dem 1. Januar 2016 das Stromnetz tatsächlich betreiben kann, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dann sollen rund 170 Mitarbeiter aus der Netze BW und dem übrigen EnBW-Konzern auf den neuen Netzbetreiber übergeleitet werden. „Wir wollen den Mitarbeitern Klarheit und Verlässlichkeit geben“, sagt Stuttgarts Erster Bürgermeister Michael Föll (CDU): „Daher haben wir bereits jetzt einen Tarifvertrag für die Überleitung sowie eine flankierende Betriebsvereinbarung geschlossen.“ Der Vertrag regelt unter anderem die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und die Vereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung. „Unsere Kooperation braucht gute, engagierte Mitarbeiter“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Michael Maxelon. „Der Personalüberleitungstarifvertrag soll den Beschäftigten den Wechsel in das gemeinsame Unternehmen von Stadtwerken und Netze BW erleichtern. Damit lösen die Stadtwerke auch eine wichtige Zusage aus dem Konzessionsverfahren ein: dass der Wettbewerb um die Konzessionen für Strom und Gas nicht zu Lasten der Mitarbeiter gehen darf.“ Auch ver.di begrüßt das Vertragswerk: „Nach langen, teils kontroversen aber konstruktiven Verhandlungen ist es uns gelungen, einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der den Kolleginnen und Kollegen langfristig ihre Anstellungsbedingungen sichert.“ Er sei eine gute Basis für die Beschäftigten, auch in Zukunft gute Bedingungen zu schaffen.
(ma)
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