[5.2.2024] Bei einem Treffen der Bundesnetzagentur mit Branchenvertretern wurde das Eckpunktepapier zur Neuregelung der Netznutzungsentgelte grundsätzlich begrüßt. Kritikpunkte sieht der VKU jedoch insbesondere bei der Regulierungsperiode.
Rund zwei Wochen nach der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zur Neuregelung der Netznutzungsentgelte fand ein Austausch zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Vertretern der Energiewirtschaft statt. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), betonte, dass das Papier eine gute Grundlage für die anstehende Reform darstelle. Besonders positiv bewertete er die Bestrebungen, die Regulierung der Netzentgelte zu vereinfachen und gleichzeitig Investitionen durch einheitliche Eigenkapitalzinssätze attraktiver zu machen.
Der Verband begrüßt die Pläne, Teile des Erdgasnetzes für den Transport von Wasserstoff umzurüsten oder stillzulegen. Diese Anpassungen sind für die Energiewende unerlässlich und berücksichtigen mehr Entwicklungsvarianten als bisher. Positiv aufgenommen wurde auch die Möglichkeit für Netzbetreiber, Rückstellungen für die Stilllegung von Netzteilen zu bilden, für die sich der VKU lange eingesetzt hatte.
Kritisch äußerte sich Liebing allerdings zu den kurzen Regulierungsperioden, die zu Mehrbelastungen führen könnten, zum Konzept der Nettosubstanzerhaltung und zur Abschaffung der kalkulatorischen Gewerbesteuer. „Nicht alle Vorschläge stoßen auf unsere Zustimmung“, betonte er und kündigte an, dass sich der VKU aktiv an der Konsultation beteiligen werde, um die Interessen der kommunalen Unternehmen einzubringen. Bis zum 16. Februar haben alle Interessierten die Möglichkeit, zum Eckpunktepapier Stellung zu nehmen und so die zukünftige Ausgestaltung der Netznutzungsentgelte mitzugestalten.
(al)
Das Eckpunktepapier der BnetzA (Deep Link)
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