[29.1.2024] Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland ist keine staatliche Beihilfe. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland keine staatliche Beihilfe darstellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Energiewirtschaft und den Ausbau der effizienten KWK-Technologie in Deutschland. Norman Fricke, Leiter Recht & Europa beim Verband AGFW, erklärt: „Das Urteil gibt der Diskussion um die Kraftwerksstrategie neuen Schwung. Es ist nun klar, dass die KWK-Förderung als umlagefinanziertes Instrument auch bei knappen Haushaltsmitteln ohne beihilferechtliche Genehmigung eingesetzt werden kann. Damit wird eine Position bestätigt, die wir seit langem vertreten.“
Die Entscheidung des EuGH bedeute, dass die Bundesregierung mehr Freiheiten habe, die KWK-Förderung ohne beihilferechtliche Einschränkungen zu gestalten. Dies könne zu einer schnelleren und unbürokratischeren Förderung von KWK-Anlagen führen. Fricke betont die Chancen, die sich nun bieten: „Der deutsche Gesetzgeber sollte die neuen Freiheiten nutzen, um eine effektive KWK-Förderung zu gestalten, die schnell und notwendig für den Ausbau der KWK-Technologie ist.“
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das EuGH-Urteil. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae kommentiert: „Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Energiewirtschaft und könnte den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erheblich erleichtern.“ Sie betont insbesondere die Bedeutung der unabhängigen Finanzierung des KWK-Gesetzes über eine Umlage, die ein entscheidender Faktor im Urteil des Gerichts war.
Andreae weist darauf hin, dass mit dieser Entscheidung die Modernisierung der KWK-Technologie in Richtung einer klimaneutralen Brennstoffversorgung weiter vorangetrieben werden kann. Darüber hinaus könne eine Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes über das Jahr 2026 hinaus eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer Kraftwerksstrategie spielen, die steuerbare Erzeugungskapazitäten aufbaut und die Versorgungssicherheit im Strom- und Wärmebereich gewährleistet. „Die Bundesregierung sollte jetzt zügig handeln und das KWK-Gesetz novellieren, um insbesondere die Vorbescheidregelung für derzeit im Bau befindliche KWK-Projekte bis 2029 rechtssicher zu gestalten“, fordert Andreae.
Hintergrund: Die Entscheidung geht auf einen Beschluss der EU-Kommission vom 3. Juni 2021 zurück, in dem die KWK-Fördermaßnahmen als staatliche Beihilfe eingestuft wurden. Dagegen hatte die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Ein vom AGFW in Auftrag gegebenes Gutachten unter Leitung des Energie- und Europarechtlers Professor Matthias Schmidt-Preuß von der Universität Bonn stützte die Position, dass es sich bei der KWK-Förderung nicht um eine staatliche Beihilfe handelt, da sie nicht aus staatlichen Mitteln finanziert wird.
(al)
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Bildquelle: Gerichtshof der Europäischen Union