[14.10.2022] Das Land Hessen will seine Klimaziele gesetzlich verankern. Die erste Lesung des geplanten Gesetzes hat jetzt im Landtag stattgefunden.
In Hessen hat am Mittwoch (12. Oktober) die erste Lesung des ersten Klimagesetzes im Landtag stattgefunden. Dies teilt das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fest. Die Ministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Hessen, Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), erläuterte hierzu: „Mit dem Klimagesetz legen wir die Ziele, die wir erreichen wollen, erstmals gesetzlich fest. Neu ist dabei, dass wir bis zum Jahr 2030 – anders als bisher geplant (
wir berichteten) – die Treibhausgase um 65 Prozent statt um 55 Prozent reduzieren wollen. Neu ist auch die Festlegung auf die Reduktion um mindestens 88 Prozent im Jahr 2040 und spätestens im Jahr 2045 soll Hessen klimaneutral sein. Ab 2050 sind rechtlich sogar negative Treibhausgasemissionen vorgeschrieben.“
Wie das Ministerium mitteilt, ist eine Besonderheit des Gesetzes der Klima-Check: Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme des Landes würden unter Abwägung der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele gefasst. Ein wissenschaftlicher Klimabeirat werde außerdem als unabhängiges Beratungsgremium der Hessischen Landesregierung berufen. Er solle Empfehlungen abgeben zur Erreichung der Klimaziele und die Maßnahmen der Landesregierung bewerten. Den Klimakommunen komme beim Klimaschutz ebenfalls eine besondere Bedeutung zu, denn nur wenn alle Verwaltungsebenen gemeinsam am Klimaschutz arbeiten, könnten die Ziele erreicht werden. Daher werde das Land die Kommunen besonders unterstützen, aber für die Förderung Mindeststandards einfordern.
Neben dem Klimagesetz und dem neuen Klimaplan ständen im Doppelhaushalt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit stehe Klimaschutz klar im Mittelpunkt der Regierungspolitik.
(th)
Hier können Sie das Klimagesetz im Überblick herunterladen. (Deep Link)
Hier können Sie den Gesetzentwurf zum Klimagesetz herunterladen. (Deep Link)
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