[29.8.2017] Im Zuge der Energiewende müssen Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber enger zusammenarbeiten. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat jetzt eine neue Anwendungsregel hierzu veröffentlicht.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat jetzt Regeln für eine engere Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Übertragungs- und Verteilnetz festgelegt. Hintergrund ist, dass neue Erzeugungsanlagen im Zuge der Energiewende überwiegend in den Verteilnetzen angeschlossen werden – um das System aber weiter sicher zu betreiben, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Verteil- (VNB) und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) notwendig. Gleichzeitig gelte aber weiterhin der Grundsatz, dass jeder Netzbetreiber für sein Netz verantwortlich ist, informiert der Ausschuss FNN im VDE. Auch tragen die Übertragungsnetzbetreiber weiter die Systemverantwortung in der Regelzone.
Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE|FNN, erläutert: „Netzführung wird noch mehr Teamarbeit, als sie heute schon ist. Schalthandlungen sowie Bauarbeiten am Netz können mittlerweile spürbare Auswirkungen in über- und unterlagerten Netzen haben. Dafür sind neue Regeln notwendig.“ Folglich ist auch die intensive gegenseitige Abstimmung Kernpunkt der neuen Anwendungsregel Technische Regeln für den Betrieb und die Planung von Netzbetreibern - Teil 1: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze (E VDE-AR-N 4141-1). Dabei definiert die Regel vor allem die erforderlichen Prozesse und den konkreten Datenumfang. Abstimmungsthemen sind beispielsweise:
- Mittelfristige Netzplanung zu Betriebsmitteln und Bauarbeiten am Netz
- Geplante Abschaltungen im täglichen Netzbetrieb
- Gegenseitiger Austausch von aktuellen Netzzustandsinformationen
- Klare Priorisierung bei gegenläufigen Steuersignalen
Die mittelfristige Netzplanung umfasst einen Zeitraum von ein bis drei Jahren und berücksichtigt die erforderlichen Neu- und Umbauprojekte. Die Bauprojekte und einzelne konkrete Netzbetriebsmittel müssen abgestimmt werden, konkrete Schritte beim Bauablauf – beispielsweise Zeitpunkt und Umfang von Abschaltungen – sind gemeinsam zu planen. Außerdem müssen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber innerhalb von zwei Jahren einen Netzzustandsmonitor einrichten, der vom jeweils anderen eingesehen werden kann. Auch für gegenläufige Steuersignale gibt es künftig klare Prioritäten. So kann zum Beispiel der Übertragungsnetzbetreiber nur eingeschränkt Regelenergie von Anlagen bereit stellen, die der Verteilnetzbetreiber aufgrund von Engpässen abregeln musste.
Wie VDE|FNN weiter meldet, ersetzt die neue Anwendungsregel Teile des Transmission Code 2007 und des Distribution Code 2007. Gleichzeitig setzt sie Anforderungen aus den drei europäischen Codes Demand Connection, Emergency and Restoration sowie System Operation Guideline um. Ergänzend erarbeitet der Ausschuß aktuell eine Anwendungsregel zu den Schnittstellen zwischen den Verteilnetzbetreibern. Der Entwurf ist auf der Website von VDE|FNN verfügbar, Änderungsvorschläge können bis zum 25. Oktober 2017 eingereicht werden.
(me)
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