[10.11.2014] Das Bündnis Bürgerenergie kritisiert den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums: Geplante Ausschreibungsregeln für Ökostrom-Anlagen benachteiligen Projekte von Bürgern.
Derzeit erstellt die Bundesregierung erstmals verbindliche Regeln für die Ausschreibung von neuen Ökostrom-Anlagen. Ein in der Branche kursierender Referentenentwurf sieht gravierende Nachteile für Bürgerenergie-Projekte vor, befürchtet das Bündnis Bürgerenergie. Thomas Banning, Vorstand des Vereins, sagte: „Die Bundesregierung hält ihr Versprechen nicht ein, kleineren Projekten mit direkter Bürgerbeteiligung eine faire Chance im Wettbewerb um neue Windkraft- oder Solaranlagen zu geben.“ Entgegen der stets wiederholten Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), die Bürgerenergie vor der direkten Konkurrenz zu großen Konzernen zu schützen, enthalte der Entwurf nun gleich mehrere hohe Hürden. So sei für kleinere Akteure weder ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen, kritisierte Banning. Marcel Keiffenheim, Experte für Ausschreibungen beim Bündnis Bürgerenergie, ergänzte: „Der Entwurf würde Bürgerenergie Projekte klar im Wettbewerb gegenüber großen Konzernen benachteiligen, die Kosten und Risiken von Ausschreibungen auf mehrere Projekte verteilen können.“
(al)
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