[22.8.2014] Vorerst wird es keine Umlage für Eigenversorger geben. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Abwicklung vorläufig ausgesetzt.
Seit dem 1. August 2014 haben Eigenversorger zumindest anteilig die Ökostromumlage zu zahlen (
wir berichteten). Wie der Verband für Wärmelieferung (VfW) mitteilt, wurde die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) aber vorläufig ausgesetzt, da das novellierte Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse zunächst noch die Verordnung nach Paragraph 91 Nr. 7 EEG 2014 vollends ausarbeiten. Erst dann könne der Entwurf in Kraft treten. Dies soll Anfang 2015 geschehen. Solange das Verfahren zur Eigenstrombelastung noch nicht festgelegt und damit nicht klar ist, wer die Umlage auf den Eigenverbrauch erhebt, werden lauf VfW keine Abschlagsrechnungen gezahlt. Es sei nicht voraussehbar, ob die Umlage auf den Eigenverbrauch rückwirkend ab dem 1. August 2014 erhoben wird. Der Verband rät daher, zur Sicherheit Rücklagen zu bilden und sich auf mögliche Mehrkosten einzustellen.
(ma)
http://www.energiecontracting.de
Stichwörter:
Politik,
EEG-Reform,
VfW