BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Sonntag, 30. Juni 2024

Hamburg:
Zwischenstand der Wärmeplanung


[8.2.2024] Bis spätestens Mitte 2026 muss die Freie und Hansestadt Hamburg laut Gesetz eine Wärmeplanung vorlegen. Mit der jetzt veröffentlichten Wärmenetzeignungskarte hat sie hierfür einen ersten Zwischenstand vorgelegt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat jetzt mit der Wärmenetzeignungskarte einen ersten Zwischenschritt für die Wärmeplanung vorgestellt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat jetzt mit der Wärmenetzeignungskarte einen ersten Zwischenschritt für die Wärmeplanung vorgestellt. Wie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mitteilt, kommt die Stadt damit bereits einer ersten gesetzlichen Verpflichtung nach, wonach Hamburg bis spätestens Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen muss.
Über die Hintergründe sowie den Stand der Hamburger Wärmeplanung informiere die Website Kommunale Wärmeplanung – hamburg.de. Dort sei ein erster Zwischenstand der Wärmeplanung einsehbar: eine Karte, die unterschiedliche Eignungsgebiete für Wärmenetze darstellt. Diese Karte gebe erste Hinweise, welche Gebiete sich im Vergleich zu gebäudenahen Wärmeversorgungsoptionen wie Wärmepumpe oder Pelletkessel für eine Versorgung über Wärmenetze eignen. Dabei seien dicht bebaute Gebiete mit hoher Wärmebedarfsdichte grundsätzlich besser für die Versorgung über ein Wärmenetz geeignet als dünn besiedelte Gebiete mit überwiegend Reihen- und Einfamilienhäusern, in denen dezentrale Lösungen besser geeignet seien. Die Wärmenetzeignungskarte sage nichts darüber aus, ob ein Gebäude tatsächlich an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Sie zeige lediglich, wo Wärmenetze entstehen könnten und wo wahrscheinlich nicht.

Arbeit wird fortgesetzt

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, erläutert: „Wir werden kontinuierlich weiter an der Wärmeplanung arbeiten und im Laufe des Jahres nach und nach Zwischenergebnisse präsentieren. Der Prozess wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Aber auch die Netzbetreiber, insbesondere die Wärmenetzbetreiber in der Stadt sowie die Wohnungswirtschaft, werden eine entscheidende Rolle bei der Wärmeplanung spielen. Wir brauchen eine gute und offene Abstimmung und sind dankbar für die bereits teilweise begonnene konstruktive Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, dass Hamburg bis zum Jahr 2045 CO2-neutral aufgestellt ist. Dabei ist es dringend nötig, beim Umbau der Heizungsinfrastruktur die Gebäude weitestgehend auf Wärmenetze, Wärmepumpen oder andere dezentrale Optionen umzustellen. Wir nehmen mögliche Sorgen der Menschen sehr ernst und bieten aus diesem Grund umfangreiche Informationen zu diesem Themenbereich an und werden das Beratungsangebot in Hamburg dazu verstärken.“
Nach Auskunft der BUKEA werden in den nächsten Schritten zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung die Wärmenetzeignungsgebiete unter anderem mit den in Hamburg tätigen Wärmenetzbetreibern abgestimmt. Dabei soll herausgearbeitet werden, welche Ausbauplanungen und konkrete zeitliche Ausbaukorridore für diese Eignungsgebiete vorgelegt werden können. Potenzialanalysen, das heißt systematische Analysen der in der Stadt vorhandenen Potenziale zur Erzeugung und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und nicht vermeidbarer Abwärme, werden derzeit erstellt. Sie werden zeitnah veröffentlicht und mit den bisherigen Ergebnissen zusammengeführt.

Bereits jetzt hilfreiche Hinweise

Die Wärmenetzeignungskarte könne Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer schon jetzt bei einem absehbaren Heizungstausch hilfreiche Hinweise geben, ob eine Versorgung über ein Wärmenetz künftig in Betracht kommen könnte. Liegt das Gebäude zum Beispiel in einem Wärmenetzgebiet oder in der Nähe eines Netzes, könne beim Betreiber angefragt werden, ob ein Anschluss im jeweiligen Wärmenetzpotenzialgebiet möglich ist.
Entsprechende Kontaktadressen sind im Hamburger Wärmekataster zu finden. Liegt das Haus in einem Gebiet, das sich nicht oder nur schlecht für ein Wärmenetz eignet, sind nach heutigem Kenntnisstand gebäudenahe Lösungen wirtschaftlicher, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, die mittlerweile auch im Gebäudebestand eine ausgereifte Technikoption ist und seit dem 1. Januar 2024 von Bund und Land gefördert wird. (th)

https://www.hamburg.de/kommunale-waermeplanung

Stichwörter: Wärmeversorgung, Hamburg, BUKEA, Wärmeplanung

Bildquelle: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

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