BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Montag, 1. Juli 2024

Stuttgart:
Kein Eigentumsrecht am Fernwärmenetz


[6.12.2023] Urteil des Bundesgerichtshofs: EnBW bleibt der Betreiber des Fernwärmenetzes in Stuttgart, die Stadt erlangt kein automatisches Eigentumsrecht. Beide Seiten zeigten sich mit dem Richterspruch zufrieden.

Im Heizkraftwerk Gaisburg erzeugt EnBW Wärme für Stuttgart. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern (5. Dezember 2023) im Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und EnBW entschieden, dass die Stadt nach Beendigung des Gestattungsvertrags mit EnBW weder Eigentümerin des Fernwärmenetzes wird, noch die Übereignung des Netzes verlangen kann. Auch ein Anspruch auf Beseitigung der Netzleitungen besteht nicht.
Die Stadt Stuttgart hatte 1994 mit den Technischen Werken der Stadt Stuttgart (TWS) einen Gestattungsvertrag für das Fernwärmenetz abgeschlossen, der bis 2013 lief. Nach dem Verkauf ihrer Anteile an TWS an EnBW konkretisierte die Stadt 2016 ihre Absicht, das Fernwärmenetz zu übernehmen. EnBW lehnte dies ab. Es folgten gerichtliche Auseinandersetzungen.

Stadt hat unternehmerisch gehandelt

Das Gericht entschied nun, dass die Stadt kein automatisches Eigentumsrecht an dem Netz erworben hat. Zwar habe die Stadt auf dem Markt für die Vergabe von Wegenutzungsrechten eine marktbeherrschende Stellung inne. Bei der Weigerung, der EnBW Wegenutzungsrechte einzuräumen, habe sie auch unternehmerisch gehandelt. Ein Anspruch auf Einräumung von Wegenutzungsrechten nach § 19 GWB komme jedoch nur dann in Betracht, wenn die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten allen Interessenten die Errichtung paralleler Netzinfrastrukturen ermöglichten. Davon könne im Streitfall nicht ausgegangen werden.
Die Stadt müsse die nachvertraglichen Rücksichtnahmepflichten beachten und die Lage der Netzleitungen auf ihren Wegegrundstücken gemäß § 1004 BGB dulden. Die Revisionen der Stadt Stuttgart und der EnBW wurden zurückgewiesen. Damit bleibt EnBW Betreiber des Fernwärmenetzes in Stuttgart, während die Stadt kein automatisches Eigentumsrecht erlangt.

EnBW begrüßt die Entscheidung

Die EnBW hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs begrüßt. Der Energiekonzern bekräftigte seine unveränderte Bereitschaft, gemeinsam mit der Stadt Stuttgart die Wärmewende in der Landeshauptstadt voranzutreiben. Andreas Mühlig, EnBW-Bereichsvorstand Erzeugung und damit unter anderem zuständig für die Fernwärmeversorgung, erklärte: „Die Dekarbonisierung des Wärmesektors ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Die EnBW betreibt das Stuttgarter Fernwärmenetz seit vielen Jahren mit großem Engagement und hoher technischer Kompetenz. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unseren Erzeugungsanlagen in Kombination mit unserem Fernwärmenetz einen wesentlichen Beitrag zur Wärmewende in Stadt und Region leisten können und möchten die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gemeinsam mit der Stadt Stuttgart gestalten.“

Stuttgarter Zustimmung

Zustimmung zum BGH-Urteil kommt auch von der Landeshauptstadt Stuttgart. Andrea Klett-Eininger, Leiterin des Amts für Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales, betonte die Bedeutung des Urteils: „Das Urteil bestätigt unser Ziel, die Konzession für das Fernwärmenetz transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben. Der BGH erkennt an, dass die EnBW nicht auf einem uneingeschränkten Wegenutzungsrecht für das Netz besteht. Das stärkt unsere Position für eine Anpassung des Fernwärmenetzes an die Ziele der Klimaneutralität.“
Nach Auffassung des Kartellsenats ist die Landeshauptstadt berechtigt, in einem transparenten Auswahlverfahren zu entscheiden, wer künftig die Konzession für das Fernwärmenetz erhalten soll. Die Stadt sieht die Möglichkeit, dass das ausgewählte Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens von der EnBW die Übertragung des Netzes verlangen kann. Alle interessierten Unternehmen, also auch die EnBW, könnten sich um die Konzession bewerben. Nach Vorliegen der Urteilsbegründung will die Stadt über das weitere Vorgehen beraten, wobei das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 und die vorausschauende Wärmeplanung im Mittelpunkt stehen werden. (al)

https://www.stuttgart.de
https://www.enbw.com

Stichwörter: Wärmeversorgung, EnBW, Stuttgart, Urteil

Bildquelle: EnBW AG

Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Wärmeversorgung

Hattingen: Stadtwerke machen Wärmeplanung
[28.6.2024] Die Stadtwerke Hattingen erarbeiten eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt. Ziel ist es, die Wärmeversorgung in Hattingen bis 2045 klimaneutral zu gestalten. mehr...
Die Stadtwerke Hattingen erarbeiten eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt.
Ahrensburg: Baustart für klimaneutrales Wärmenetz
[28.6.2024] In Ahrensburg hat jetzt der Bau eines klimaneutralen Fernwärmenetzes begonnen, das ab 2026 jährlich 18 Gigawattstunden Wärme liefern soll. Das Projekt nutzt überwiegend erneuerbare Energien und setzt auf umfassende Bürgerbeteiligung. mehr...
In Ahrensburg hat jetzt der Bau eines klimaneutralen Fernwärmenetzes begonnen.
Magdeburg: Städtische Werke machen Wärmeplan
[27.6.2024] Die SWM erstellen die kommunale Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Magdeburg. mehr...
Deutscher Städtetag: Leitfaden für Wärmeplanung
[27.6.2024] Deutscher Städtetag und PD haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung erstellt. mehr...
Bonn: Workshops zur Wärmeplanung
[20.6.2024] Heute und am 25. Juni finden in Bonn Workshops zur kommunalen Wärmeplanung statt. Im Zentrum stehen dabei die Herausforderungen und Chancen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. mehr...

Suchen...

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Wärmeversorgung:
Meriaura Energy Oy
22761 Hamburg
Meriaura Energy Oy
Trianel GmbH
52070 Aachen
Trianel GmbH

Aktuelle Meldungen