[6.12.2023] Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Ausbau der Windenergie bis 2030 auf 2,2 Prozent der Landesfläche vorsieht.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Förderung der Windenergie zugestimmt. Wie das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport mitteilt, will das Land bis zum Jahr 2030 rund 2,2 Prozent seiner Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen – zwei Jahre früher als vom Bund gefordert. Die Umsetzung soll durch die Planung von Windenergieflächen bis 2026 erfolgen.
Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen schaffen, um die Nutzung der Windenergie in den kommenden Jahren zu fördern und auszubauen. Dabei werde auf den Schutz sensibler Bereiche geachtet, wie sie im fortgeschriebenen Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgelegt sind. Dazu gehören der Schutz von Welterbestätten wie dem Oberen Mittelrheintal und dem Biosphärenreservat Pfälzerwald sowie Mindestabstände zu Siedlungen.
Zur Ermittlung der Flächenpotenziale in den Regionen werde derzeit ein landesweites Flächenportal unter Einbeziehung von Naturschutzdaten entwickelt.
(th)
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