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Donnerstag, 18. Juli 2024

1.000-Meter-Regel:
Abschaffung ist sinnvoll


[29.8.2023] Die Stadtwerke Münster halten die Abschaffung der pauschalen 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraftanlagen für sinnvoll.

Sebastian Jurczyk, Geschäftsführer der Stadtwerke Münster, hält die Abschaffung der 1.000-Meter-Regelung für Windräder für sinnvoll. Die Stadtwerke Münster begrüßen, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die pauschale 1.000-Meter-Abstandsregelung zu Wohnsiedlungen am 25. August 2023 gekippt hat. „Für den schnelleren Ausbau von Windenergie ist das eine gute Nachricht“, unterstreicht Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk. „Weniger Bürokratie schafft mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. Dadurch halten wir die Energiepreise stabil, sichern die Versorgung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“
Bisher galt in Nordrhein-Westfalen der Grundsatz, dass bei der Projektierung von Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen eingehalten werden muss. Das machte die Planung in Gebieten mit vielen Gehöften oder kleinen Siedlungen bisweilen schwierig. „Wir sind davon überzeugt, dass für die Akzeptanz von Windenergie eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und ihrer Bürgerinnen und Bürger viel entscheidender ist als pauschale Abstandsregelungen", sagt Sebastian Jurczyk. Fester Bestandteil aller von den Stadtwerken Münster entwickelten Windprojekte sind daher Maßnahmen, von denen die Menschen vor Ort direkt profitieren, zum Beispiel freiwillige finanzielle Gemeindebeteiligungen oder Bürgerbeteiligungen per Nachrangdarlehen.
Grenzen bei der Projektierung von Windenergieanlagen sind den Stadtwerken Münster auch künftig gesetzt: „Anwohnende profitieren weiterhin von den strengen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu Umwelteinwirkungen wie Schattenwurf oder Geräuschen. Sie erfolgen allerdings auf Basis von gesetzlichen Grenzwerten und realen Messwerten und nicht pauschal“, erklärt Maximilian Wolf, der die Abteilung Erneuerbare Energien bei dem kommunalen Versorger leitet. Darüber hinaus müssen Windenergieanlagen einen Abstand ihrer zweifachen Gesamthöhe auch im Außenbereich zu jedem Wohnhaus einhalten, damit sie nicht optisch bedrängend wirken.
Aktuell betreiben die Stadtwerke Münster 21 Windenergieanlagen an verschiedenen Standorten von Borkum bis Münster-Wolbeck. Bis 2030 soll ihre Zahl auf mehr als 40 Anlagen wachsen. Mit ihren Windenergieanlagen möchten die Stadtwerke Münster künftig 280 Gigawattstunden erneuerbaren Strom erzeugen. (ur)

https://www.stadtwerke-muenster.de

Stichwörter: Windenergie, 1.000-Meter-Regel, Stadtwerke Münster, NRW

Bildquelle: Stadtwerke Münster

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