BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Mittwoch, 3. Juli 2024

BWE:
Recht auf Repowering gefordert


[4.11.2020] Der Bundesverband WindEnergie fordert ein Repoweringrecht für Bestandsflächen. Dafür schlägt er fünf Maßnahmen vor.

Während der aktuelle Windanlagenpark eine durchschnittliche installierte Leistung von 1,8 Megawatt hat, verfügen die im ersten Halbjahr 2020 genehmigten Anlagen bereits über eine durchschnittliche Leistung von 4,2 Megawatt. Dies macht deutlich, wie hoch das Potenzial von Repowering ist. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert deshalb dazu auf, gesetzliche Regelungen zu treffen, die ein schnelles und effizientes Repowering auf den bereits etablierten Standorten ermöglicht. Dazu könnte für heute durch die Windenergie genutzte Flächen, die so genannten Bestandsflächen, ein Repoweringrecht geschaffen werden. So ließe sich ein schneller Impuls setzen, um die ab dem Jahr 2021 sukzessive aus der EEG-Förderung fallenden Kapazitäten zügig zu ersetzen.
„Deutschland kann angesichts von fast 16.000 MW, die bis 2025 aus der Förderung ausscheiden, der zentrale Markt für Repowering in Europa werden. Dieses industrie- und energiepolitische Potenzial gilt es jetzt zu erschließen", fordert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. Eine nationale Repoweringstrategie müsse aus Sicht des BWE fünf zentrale Punkte beinhalten: Bestandsflächen anerkennen, Repowering in der Regionalplanung stärken, Repowering in vereinfachten Verfahren besonders berücksichtigen, Ausgleichsmaßnahmen anrechnen und den Weiterbetrieb als Brücke nutzen. (ur)

https://www.wind-energie.de

Stichwörter: Windenergie, Repowering, BWE



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