BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Mittwoch, 3. Juli 2024

Bundesregierung:
Beschleunigung per Gesetz


[13.8.2020] Mit einem Investitionsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung schnellere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte erreichen. Unter anderem soll der Bau von Windrädern an Land erleichtert werden.

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz soll der Bau von Windrädern an Land erleichtert werden. Die Bundesregierung hat gestern (12. August 2020) den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte weniger Zeit in Anspruch nehmen. Unter anderem sollen Genehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen schneller erteilt werden können. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärt: „Wir verkürzen den verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug und damit auch die Verfahrensdauer insgesamt. Zudem entfällt bei Klagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen die so genannte aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage.“
Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts. BWE-Präsident Hermann Albers kommentiert: „Die Verkürzung des Instanzenweges hat sich bereits bei Infrastrukturprojekten bewährt. Dies sichert eine rechtsstaatliche Überprüfung und vermeidet teils langwierige Blockaden im Instanzenweg.“ Dass Klagen gegen genehmigte Windenergieanlagen künftig den Bau oder die Planung nicht mehr aussetzen dürfen, bezeichnet Albers als wichtigen Schritt für die Planungssicherheit der Betreiber und Kommunen.
Neben der Beschleunigung der Verfahren fordert der Branchenverband allerdings vor allem mehr Genehmigungen. Die Bundesregierung müsse jetzt auch die Aufgabenliste Wind an Land umsetzen. Albers: „Nach knapp einem Jahr sind von den insgesamt 18 Punkten noch fast alle offen. Wir erwarten, dass der Bund, dort wo er handeln kann, schnell und konsequent handelt. Unkompliziert wäre es längst möglich, blockierte Flächen rund um Drehfunkfeuern frei zu machen, indem internationale Standards für Prüfabstände genutzt werden.“ Nach Auffassung des Verbands drängt die Zeit. Einerseits würden zu wenige Anlagen hinzugebaut, andererseits fallen ab kommendem Jahr die ersten Windräder aus der EEG-Förderung. Knapp 6.000 Anlagen seien davon betroffen. (al)

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Stichwörter: Windenergie, Bundesregierung, BWE, Investitionsbeschleunigungsgesetz

Bildquelle: juwi AG

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