[20.12.2017] Bestehende Energieerzeugungsanlagen, die der Eigenversorgung dienen, müssen keine EEG-Umlage bezahlen. Die EU-Kommission hat diese Regelung jetzt genehmigt.
Die Europäische Kommission hat gestern (19. Dezember 2017) die vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung beihilferechtlich genehmigt. Das meldet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Demnach fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an, bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibe es sogar bei der vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage. Daneben genehmigte die Kommission laut BMWi auch die Entlastung für Neuanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Hiervon profitierten vor allem viele Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Auch die Regelung zur Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen, die Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle und den Bestandsschutz für Anfahrts- und Stillstandsstrom in Kraftwerken wurden genehmigt. BMWi-Staatssekretär Rüdiger Baake erklärt: „Die heutige Genehmigung bestätigt unsere Politik, mit der wir die Energiewende vorantreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sichern. So schaffen wir Rechtssicherheit und einen belastbaren Rahmen für künftige Investitionen.“
Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen sei weiterhin Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Nach einer Einigung mit Brüssel soll die EEG-Umlagenbegrenzung für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen im kommenden Jahr gesetzlich neu geregelt und der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
(al)
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