[2.6.2016] Bund und Länder haben sich nach sechsstündigen Beratungen auf wesentliche Punkte der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigt.
Eine Einigung über die Reform des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) 2016 ist greifbar. Dies teilte jetzt die Bundesregierung nach mehr als sechsstündigen Gesprächen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit. Die Orientierungspunkte der EEG-Novelle seien klar erkennbar, die größte Wegstrecke sei zurückgelegt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Ausbaukorridor von 40 bis 45 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2025 soll dabei eingehalten werden. Für die Windenergie an Land haben sich die Beteiligten auf einen Zubau von 2.800 Megawatt (MW) pro Jahr geeinigt. Dies entspreche einer Menge von rund 1.000 Windrädern, den Ersatz alter Anlagen mit einbegriffen. Bisher waren es 2.500 Megawatt. In Norddeutschland dürfen jedoch nur 60 Prozent des durchschnittlichen Neubaus der vergangenen Jahre erreicht werden. Ausschreibungen sollen für alle großen Photovoltaikanlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Biomasseanlagen eingeführt werden. Ab einer Leistung von 600 MW sollen künftig Solaranlagen ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern würden hingegen weiter wie bisher gefördert. Im Bereich Solarenergie sollen 2.500 MW Leistung pro Jahr entstehen. Für den Ausbau der Biomasse gab es bislang keine Einigung. Die Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprachen von einem Paradigmenwechsel durch die Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen. Laut Gabriel ist geplant, dass das Kabinett am 8. Juni den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschließt.
(me)
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