BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Mittwoch, 3. Juli 2024

BMWi:
Regionale Grünstromkennzeichnung


[15.3.2016] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier für eine regionale Grünstrometikettierung vorgestellt. Diese soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 verankert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung vorgelegt. Damit komme das BMWi dem Wunsch vieler Marktakteure nach, den Strom aus erneuerbaren Energien, der an Kunden in der Region geliefert wird, als regionalen Grünstrom vermarkten zu können. Laut den Eckpunkten sollen Stromversorger, die die regionale Kennzeichnung nutzen wollen, ihren Kunden künftig die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen dürfen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen. So könnten Stromkunden einen direkteren Bezug zu den Anlagen und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Region herstellen. „Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung ist es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen“, sagt Staatssekretär Rainer Baake. „Eine höhere Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus kann zum Beispiel dazu beitragen, dass vor Ort Flächen für neue Anlagen ausgewiesen werden. Das ist wichtig für den weiteren Ausbaupfad, aber auch für ausreichenden Wettbewerb in den kommenden Ausschreibungen." Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 darf Strom aus erneuerbaren Energien, der über das EEG gefördert wird, aufgrund des so genannten Doppelvermarktungsverbots nicht direkt als Grünstrom an Kunden vermarktet werden. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte beschreiben nach Angaben des BMWi ein Modell, das eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Optionen zur Stromkennzeichnung erweitert. Die entsprechenden Eckpunkte sollen dabei keinerlei Anreize setzen, die die wirtschaftliche Preisbildung am Strommarkt einschränken könnte. Sie seien deshalb auch von dem Leitgedanken geprägt, dass die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet werden soll. Deshalb soll nur die Stromkennzeichnung erweitert, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt werden. Die Änderungen in der Stromkennzeichnung blieben damit kostenneutral. Die Kennzeichnung müsse außerdem so einfach wie möglich und obendrein glaubwürdig sein. Wie das BMWi mitteilt, soll die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung Bestandteil der EEG-Novelle 2016 werden. (me)

http://www.bmwi.de
Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung (PDF, 180 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Politik, BMWi, Grünstromkennzeichnung, Rainer Baake



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