DVGW-2407.18-rotation

Montag, 19. August 2024

Bürgerenergie:
Listenverfahren soll Vielfalt retten


[14.3.2016] Ein neues Listenverfahren könnte den Erhalt der Akteursvielfalt bei den kommenden Ausschreibungen für Windenergie an Land sichern. Erarbeitet haben das neue Verfahren die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy haben jetzt ein so genanntes Listenverfahren zur Rettung der Bürgerenergie bei Windausschreibungen vorgeschlagen. Das neue Verfahren soll es auch kleinen, lokalen Akteuren ermöglichen, mit ihren Windenergieprojekten an den ab dem Jahr 2017 vorgeschriebenen Ausschreibungen mitzuwirken. Dazu sollen die Bürgerenergie-Akteure künftig nicht direkt an den Auktionen zur Ermittlung der EEG-Förderhöhe teilnehmen. Vielmehr soll die wettbewerblich ermittelte EEG-Vergütung aus einer Ausschreibungsrunde im Nachhinein auf das Bürgerwindprojekt übertragen werden. Interessierte Akteure sollen sich dazu auf einer Liste von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vermerken lassen können. Sofern die Bürgerenergie-Gesellschaft ihren Windpark innerhalb bestimmter Fristen realisiert, soll sie mit der Inbetriebnahme die gesicherte Vergütung erhalten. Laut den Verfechtern des Listenverfahrens haben Bürgerenergie-Akteure gegenüber großen Unternehmen vor allem den Nachteil, dass sie die Kosten und Risiken einer Ausschreibung nicht über viele Projekte streuen können. Auf der anderen Seite müssten schon in der Projektentwicklung oft sechsstellige Summen investiert werden. Wenn sie dann aber keinen Zuschlag erhalten, seien die Investitionen verloren. Auch das Bundeswirtschaftsministerium habe diese Gefahr erkannt, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung. Deshalb habe die Bundesregierung das Ziel formuliert, die hohe Akteursvielfalt bei der Umstellung auf Ausschreibungen wahren zu wollen. Aus Sicht des DGRV und von Greenpeace Energy verschärft der Referentenentwurf jedoch die Situation. Dieser schlägt vor, dass Bürgerenergieprojekte schon weit vor ihrer Genehmigung zum Ausschreibungsverfahren zugelassen werden sollen. Nach Einschätzung von Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy, ein völlig falscher Ansatz: „Die Risiken von Ausschreibungen bleiben voll bestehen, zudem entsteht eine neue Gefahr, nämlich dass Bürgerinnen und Bürger in Projekte investieren, die am Ende keine Genehmigung erhalten.“ (me)

http://www.dgrv.de
http://www.greenpeace-energy.de

Stichwörter: Politik, DGRV, Greenpeace Energy, Ausschreibungen, Bürgerenergie, Windenergie



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