[28.1.2016] Künftig soll jede Baustelle Bandbreite bringen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das DigiNetz-Gesetz fordert, bei Sanierungen und Neubauten Glasfaserkabel direkt mitzuverlegen. Straßen müssen so nicht mehr doppelt aufgerissen werden.
Das Bundeskabinett hat gestern (27. Januar 2016) den Entwurf für das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen. Damit will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze senken. Das Gesetz verpflichtet öffentliche Versorgungsnetzbetreiber, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitband-Ausbau zu öffnen. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU): „Mit dem DigiNetz-Gesetz machen wir Deutschland fit für die Gigabit-Gesellschaft.“ In Zukunft gelte: Jede Baustelle bringt Bandbreite. Wer Verkehrswege oder Neubaugebiete erschließe, muss Glasfaserkabel direkt mitverlegen. Weiter erklärt der Minister: „Gleichzeitig öffnen wir bestehende Infrastruktur für Datennetze. Unzählige Straßen im Land müssen nicht mehr doppelt aufgerissen werden. Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen – fertig. Davon profitieren unsere Wirtschaft und die Menschen gleichermaßen.“ Nach Angaben des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur (BMVI) zielt das Gesetz darauf ab, den gesamten Ausbauprozess für schnelles Internet zu optimieren. Teure und langwierige Doppelarbeiten an Straßen können künftig in viel größerem Umfang vermieden werden, da auch Bauarbeiten besser koordiniert werden. Der Einspareffekt, der durch das DigiNetz-Gesetz entstehe, werde von Experten auf einen Milliardenbetrag geschätzt. Dies senke die Kosten für die Netzbetreiber erheblich und beschleunige die Netzanbindung der unterversorgten Gebiete. Wie die Bundesregierung weiter meldet, wird die Bundesnetzagentur die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle wahrnehmen. Erstere soll Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren. Die Streitbeilegungsstelle hingegen soll auftretende Streitfragen rasch wie auch verbindlich klären. Mit dem DigiNetzG unterstreicht die Bundesregierung ihren im Koalitionsvertrag verankerten Willen, bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu ermöglichen.
(an)
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