BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Donnerstag, 25. Juli 2024

SAENA:
Studie zur Akzeptanz von Windenergie


[25.7.2024] Eine repräsentative Befragung belegt jetzt die positive Wirkung der neuen Regelungen zur finanziellen Teilhabe der Kommunen an Windenergieprojekten.

Solchen Kampagnen kann laut einer aktuellen Umfrage die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen entgegen wirken. Die Ergebnisse einer bundesweiten Kommunalbefragung haben jetzt bestätigt, dass die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen die Akzeptanz vor Ort erhöht. Die Sächsische Energieagentur SAENA zeigt sich erfreut über die Resultate, die von der gemeinnützigen Fachagentur Windenergie und Solar (FA Wind und Solar) veröffentlicht wurden. Laut der Umfrage können die Bestimmungen des Gesetzes für die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau erneuerbarer Energien (§ 6 EEG 2023) die Umsetzung von Windenergieprojekten beschleunigen und die Akzeptanz vor Ort erhöhen.
Seit 2021 ermöglicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Betreibern von Windenergieanlagen an Land und Solarparks, betroffenen Kommunen freiwillig 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Ursprünglich nur für Neuanlagen geltend, wurde diese Regelung 2023 auf Bestandsanlagen ausgeweitet. 85 Prozent der befragten Kommunen waren sich der Existenz dieser Regelung bewusst, und 59 Prozent von ihnen zeigten sich grundsätzlich zufrieden damit. Zudem gaben 58 Prozent der Gemeinden, die sich für eine Beteiligung qualifizieren, an, ein Angebot von Betreibern erhalten zu haben.
Trotz dieser positiven Resonanz äußerten 26 Prozent der Gemeinden Unzufriedenheit, hauptsächlich wegen der als zu gering empfundenen finanziellen Teilhabe und der Freiwilligkeit der Regelung. Die Landesregierung Sachsen hat auf diese Kritik mit dem im Juni verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) reagiert, um die Beteiligung der Kommunen weiter zu verbessern.
Die detaillierten Ergebnisse der Umfrage und die zentralen Inhalte sind im Ergebnisbericht der FA Wind und Solar zusammengefasst. Die Sächsische Energieagentur (SAENA) steht Gemeindevertretern für Beratungen zu § 6 EEG und zum EEErtrBetG zur Verfügung. (th)

Hier finden Sie ein Hintergrundpapier zur Befragung von der Fachagentur Windenergie (PDF) (Deep Link)
https://www.saena.de

Stichwörter: Windenergie, SAENA

Bildquelle: k21 media GmbH

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