BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Donnerstag, 18. Juli 2024

Bundestag:
Digitalisierungsgesetz beschlossen


[24.4.2023] Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll dem Roll-out von intelligenten Messsystemen mehr Schub verleihen. Jetzt hat der Bundestag die Novelle verabschiedet.

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll dem Roll-out von intelligenten Messsystemen mehr Schub verleihen. Vergangene Woche hat der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Damit soll der bislang stockende Roll-out intelligenter Stromzähler (Smart Meter) unbürokratischer und schneller möglich werden.
Das Gesetz sieht vor, dass für den Einbau von Smart Metern künftig keine Zulassung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr erforderlich ist. Die Hersteller von Messgeräten erfüllen nach Auffassung des Gesetzgebers inzwischen die notwendigen hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die bestehenden Anforderungen sollen durch präzise Vorgaben zur Speicherung, Löschung und Anonymisierung ergänzt werden. Ein weiteres wesentliches Element der Gesetzesnovelle: Der Roll-out kann sofort mit bereits zertifizierten Smart Metern beginnen. Bestimmte Funktionen sollen später per Update zur Verfügung gestellt werden.

Verbindlicher Fahrplan bis 2030

Das Gesetz schreibt einen Roll-out-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber haben damit den gesetzlichen Auftrag, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung verpflichtend.
Bis 2030 sollen alle diese Kunden entsprechend mit intelligenten Stromzählern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben Anspruch auf einen intelligenten Stromzähler. Die Kosten für ein intelligentes Messsystem werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug sollen die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt werden. Spätestens ab 2025 sollen alle Haushalte, die Smart Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren: Sie können dann Strom beziehen, wenn er zu günstigen Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht.

Netzauslastung besser überwachen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der verstärkte Einsatz von Elektroautos im Verkehr und von Wärmepumpen in Gebäuden erfordert eine intelligente Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch. Unser zukünftiges Energiesystem wird deutlich flexibler und damit auch komplexer und dafür brauchen wir Smart Meter und die Digitalisierung der Energiewende.“ So könnten Stromverbrauch und Einspeisung effizient gesteuert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten klare Informationen über den eigenen Verbrauch und Netzbetreiber könnten die Netzauslastung besser überwachen. (al)

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (PDF) (Deep Link)

Stichwörter: Smart Metering,

Bildquelle: VOLTARIS

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