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Samstag, 27. Juli 2024

JUWI:
Niedersachsen als Vorbild


[16.2.2023] Der Projektentwickler JUWI sieht im niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetz ein Vorbild für andere Bundesländer. Um das Ausbauziel für 2030 zu erreichen, seien aber noch Anstrengungen nötig.

Die niedersächsische Landesregierung hat mit der Umsetzung des am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windflächenbedarfsgesetzes begonnen. Die rot-grüne Koalition hat die Flächenbeiträge für die Planungsregionen und Landkreise in Niedersachsen konkretisiert (wir berichteten).
Die JUWI-Gruppe als bundesweit tätiger Projektentwickler für erneuerbare Energien begrüßt in einer Pressemitteilung das Bestreben, den vorhandenen gesetzlichen Spielraum für eine verbindliche Konkretisierung und Beschleunigung maximal nutzen zu wollen. JUWI-Geschäftsführer Carsten Bovenschen kommentiert: „Niedersachsen geht bei der Umsetzung der Bundesvorgaben voran. Das ist beispielgebend für alle anderen Bundesländer, die nun in ihrem Einflussbereich die erforderlichen Flächenverfügbarkeiten so schnell und umfassend wie möglich konkretisieren müssen.“

Ausbautempo deutlich erhöhen

Doch so erfreulich die positiven Aussichten in Niedersachsen seien: Der aktuelle Zubau an Windenergie an Land und auch das erteilte Genehmigungsvolumen reichten nicht aus: „Um das Landesziel von 20.000 Megawatt im Jahr 2030 zu erreichen, muss das Ausbautempo deutlich auf netto 1.000 Megawatt pro Jahr erhöht werden“, fordert Bovenschen.
Wie das Ziel 2030 erreicht werden kann, soll nun die so genannte Task-Force Energiewende erarbeiten. „Für JUWI als Projektentwickler mit einem großen Projektvolumen in Niedersachsen ist es entscheidend, dass die Task-Force flächenbegrenzende Faktoren zügig beseitigt“, so Bovenschen. „Kritisch sehen wir vor allem die Vorgabe, alte Waldflächen – unabhängig von ihrem aktuellen Zustand – als Vorranggebiete Wald ausschließen zu müssen. Dies führt in Südniedersachsen zu einem nahezu flächendeckenden Ausschluss des Waldes für die Windenergie.“

Chancen für die Zielerreichung

Nach Ansicht des Projektentwicklers müssen auch die räumlichen Einschränkungen durch militärische Tiefflugkorridore thematisiert werden. Darüber hinaus seien Verfahrenserleichterungen im Genehmigungsprozess notwendig. So scheiterten in den vergangenen Jahren zahlreiche Planungen und Flächenausweisungen vor Gericht, beispielsweise im Regionalverband Großraum Braunschweig und in der Region Hannover. Dort fehle teilweise seit mehr als zehn Jahren die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Windenergieanlagen. „Das künftig bundesweit geltende Planungsrecht birgt in Verbindung mit der nun beschlossenen konsequenten Umsetzung in Niedersachsen die Chance, das Ausbauziel 2030 für die Windenergie in Niedersachsen doch noch zu erreichen“, so die Einschätzung des JUWI-Chefs. (al)

https://www.juwi.de

Stichwörter: Windenergie, juwi,



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